Jahrebericht des Normenkontrollrats Weiterhin deutlicher Nachholbedarf bei eGovernment
Der Normenkontrollrat stellt der Bundesregierung für das Jahr 2014 ein gutes Zeugnis aus. Vor allem die neue „One in, one out-Regel“ findet ungeteilte Zustimmung. Dennoch ist der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft gestiegen und eGovernment sowie die Zusammenarbeit mit den Kommunen verbesswerungsfähig.
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So kritisiert der Normenkontrollrat (NKR), dass der Erfüllungsaufwand, also die Folgekosten von Gesetzen, für alle von der Bundesregierung im Jahr 2014 beschlossenen Regelungsvorhaben, erheblich gestiegen ist. Dabei sei die Wirtschaft mit einem Anstieg von rund 10,3 Milliarden Euro besonders stark betroffen gewesen. Besonders zu Buche geschlagen habe hier die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Tarifautonomiestärkungsgesetz.
Zur ‚One in, one out‘-Regelung – also der Vorgabe, dass für eine neue Regelung, eine alte ersatzlos gestrichen werden müsse – merkt der Normenkontrollrat an: „Die Bundesregierung hat mit der für die Jahresmitte geplanten Einführung einer ‚One in, one out‘-Regel ein neues, durchgreifendes Mittel gegen die gesetzliche Kostenflut auf den Weg gebracht. Die Bundesministerien werden künftig sehr genau überlegen müssen, welche konkreten Entlastungen sie im Gegenzug für neue gesetzliche Belastungen benennen und umsetzen. Die mutige und in seiner Bedeutung kaum zu überschätzende Entscheidung der Bundesregierung für eine ‚One in one out‘-Regel wird spürbaren ‚Druck ins System‘ bringen.“
Dies sei eine wichtige Voraussetzung für greifbare Fortschritte bei Bürokratieabbau und Reduzierung von Gesetzesfolgekosten in Deutschland.
„Wenn ‚One in, one out‘ in Zukunft konsequent angewandt wird, gibt es eine reale Chance, Belastungen, die durch Gesetze entstehen, erstmals nachhaltig und wirksam zu begrenzen“, erklärt Dr. Johannes Ludewig. Weitere Kostenbegrenzungen könnten erreicht werden, wenn endlich ernst gemacht werde mit eGovernment, das heißt mit dem konsequenten Einsatz einheitlicher elektronischer Verfahren über Ressortgrenzen hinweg und abgestimmt zwischen Bund und Ländern. Hier gebe es noch ein erhebliches Kostensenkungspotenzial und dementsprechenden Handlungsbedarf, so Ludewig.
Dazu hält die aktuelle Stellungnahme des Normenkontrollrates fest: „Wie die 2011 eingeführte Anerkennung elektronischer Rechnungen beim Vorsteuerabzug und einige jetzt im Bericht der Bundesregierung genannte Projekte zeigen, lassen sich beträchtliche Entlastungen durch die Nutzung elektronischer Verfahren erzielen.“
eGovernment lohne sich daher insbesondere bei Verfahren mit hohen Fallzahlen. So könne etwa die im Bericht der Bundesregierung angesprochene Modernisierung des Besteuerungsverfahrens durch elektronische Kommunikation zwischen den Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden oder das Projekt der internetbasierten Fahrzeugzulassung zu großen Erleichterungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung führen.
Und weiter: „Vergleichbare Fortschritte können von einigen Projekten aus dem Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 wie etwa der rechtsicheren Einführung der elektronischen Akte erwartet werden. Der NKR muss jedoch feststellen, dass sich hierzu keine Ausführungen im Bericht der Bundesregierung finden und die strukturellen Probleme bei der Verwirkli-chung von eGovernment ungelöst und unberücksichtigt bleiben.“
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