Bürokratieabbau Weitere Bundesländer verpflichten Auftragnehmer zur eRechnung

Von Eva Hornauer

Wer kennt es nicht: Der Briefkasten ist voll – alles nur Rechnungen. Auch in den Briefkästen deutscher Verwaltungen herrscht kein Mangel an Rechnungen. Deshalb wird hier nach und nach an der weiteren Integration von digitalen Rechnungen, sogenannten eRechnungen, gefeilt. Drei weitere Bundesländer verpflichten ihre Auftragnehmer nun im kommenden Jahr zur Ausstellung von eRechnungen.

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Deutsche Behörden müssen bereits eRechnungen von ihren Auftragnehmern annehmen – einige Bundesländer führen die eRechnungsstellung jetzt auch verpflichtend ein
Deutsche Behörden müssen bereits eRechnungen von ihren Auftragnehmern annehmen – einige Bundesländer führen die eRechnungsstellung jetzt auch verpflichtend ein
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Die Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg und das Saarland ziehen in Sachen eRechnung nach. Zum 1. Januar 2022 – also bereits in wenigen Wochen – verpflichten sie ihre Auftragnehmer zur elektronischen Rechnungsstellung.

Diesen Schritt sind die Bremer und die Verwaltung des Bundes bereits im November 2020 gegangen. Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern (2023) und Hessen (2024) werden mit der verpflichtenden Einführung der eRechnung für Auftragnehmer des jeweiligen Landes nachziehen.

Bereits heute müssen nahezu alle öffentlichen Auftraggeber – ob Bund, Länder oder Kommunen – eine eRechnung akzeptieren, wenn ein von ihnen beauftragtes Unternehmen diese Art der Rechnungsstellung bevorzugt. Dadurch lasse sich Rechnungsprozess schneller und kostengünstiger gestalten, so fallen zum Beispiel die Kostenträger Druck und Versand weg.

Um eRechnungen weiterverarbeiten zu können, kommt es auch auf das Format an. Bisweilen werden vor allem die Formate XRechnung und ZUGFeRD genutzt.

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