Cloud Computing in der Öffentlichen Verwaltung Weichenstellungen, Konzept und Partnerschaft müssen stimmen

Autor / Redakteur: Hadi Stiel / Gerald Viola

Cloud Computing ist mittlerweile in aller Munde. Vor allem dem Öffentlichen Bereich könnte diese Form der Bereitstellung von Daten und Verarbeitungsleistungen erhebliche Kosteneinsparungen bei parallel hoher Servicequalität einbringen. Wäre da nicht die Kritik einiger Fachleute, Cloud Computing bewege sich noch innerhalb einer frühen Marktphase und habe somit einen für die Anwender unsicheren Hype-Charakter.

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Jan Wildeboer, EMEA Evangelist bei Red Hat in Deutschland, ist dagegen überzeugt: „Cloud Computing hat unter bestimmten Voraussetzungen schon heute die notwendige Einsatzreife für den Öffentlichen Dienst.“ Dazu müssten allerdings die Partnerwahl, das Dienstleistungskonzept und die generellen Weichenstellungen stimmen. eGovernment Computing hat mit ihm gesprochen.

Die richtige Partnerwahl ist nach Ihrer Einschätzung elementar für ein erfolgreiches Cloud Computing. Worauf sollten die Behörden, die in Cloud Computing einsteigen wollen, besonders achten?

Wildeboer: Die Wahl des richtigen Partners ist elementar, weil davon die Entwicklungs-, Leistungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit der Cloud Services abhängt. Das gilt sowohl für den Fall, dass private als auch öffentliche Clouds zum Einsatz kommen sollen. Unterstützt der Ausführungspartner von Anfang an die Behörde mit entsprechenden IT-Lösungen sowie einer kompetenten Planung, Erstellung und Verwaltung, wird auch der Wechsel in die Wolke verhältnismäßig schnell, reibungslos und risikoarm vonstatten gehen.

Produktseitig mit Zielrichtung privater Cloud unterstützt Red Hat beispielsweise mit Enterprise Linux, Network Satellite, Enterprise Virtualization, JBoss Enterprise Middleware und Enterprise MRG Grid.

Geeignete IT-Lösungen sowie eine kompetente Planung, Er-stellung und Verwaltung: Was ist außerdem notwendig, um als Behörde ohne große Risiken ins Cloud Computing einzusteigen?

Wildeboer: Nicht fehlen sollten anbieterseitig Referenzarchitekturen, ein Leitfaden für Implementationen, professionelle Beratungsdienstleistungen sowie ebenso professionelle flankierende Trainingsmaßnahmen. Extrem wichtig ist außerdem eine offene, herstellerneutrale Gestaltung der IT-Infrastruktur, über die künftig die geforderten Cloud Services aufgebaut, erbracht und weiterentwickelt werden.

Können Sie das näher erläutern?

Wildeboer: Stammt die Offerte von einem Open Source Software (OSS)-Anbieter, kann die Behörde bei der Errichtung sowie später beim Betrieb und bei der Weiterentwicklung der Infrastruktur auf mehr Interoperabilität, weniger Integrationsprobleme und einen geringeren Betriebs- respektive Serviceaufwand zählen. Dies alles trägt in der Summe zu erheblichen Kosteneinsparungen bei. Außerdem kann Open Source Software flexibel und beliebig auf die Service-Anforderungen der Cloud-Teilnehmer hin angepasst werden. Mit proprietärer Software ist das nicht möglich, weil in diesem Fall die Hersteller den notwendigen Zugriff auf den Quellcode verwehren.

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