Definitionen Was sind die Dresdner Forderungen?

Von Eva Hornauer

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) verlangt enorme Kraftanstrengungen – auch von den Kommunen. Diese fühlten sich von Bund und Ländern bei diesen Anstrengungen lange nicht genügend unterstützt. In den sogenannten Dresdner Forderungen wurde deshalb der Weg zu einer modernen, digitalen Verwaltung aus Sicht der Kommunen formuliert.

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Die Dresdner Forderungen wurden im Rahmen des Fachkongresses des IT-Plaungsrates in Sachsen vorgestellt
Die Dresdner Forderungen wurden im Rahmen des Fachkongresses des IT-Plaungsrates in Sachsen vorgestellt
(© aga7ta – Fotolia)

Auf dem Fachkongress des IT-Planungsrates, der im Frühjahr 2021 in Sachsen unter dem Motto „So geht Zukunft.Digital“ stattfand, wurden die Dresdner Forderungen im Rahmen des Vortrags „Kommunalverwaltung weiterdenken – Perspektiven über das OZG hinaus“ vorgestellt. Den Vortrag hielten Vertreter und Vertreterinnen der Städte Essen, Köln, Leipzig, München und Freiburg sowie Dr. Uda Bastians vom Deutschen Städtetag.

Die Kommunen fordern dabei fünf zentrale Punkte:

  • 1. Verringerung der Komplexität
  • 2. Stärkung der Digitalen Daseinsvorsorge ermöglichen
  • 3. Zentrale IT-Verfahren und Prozesse für zentrale Aufgaben
  • 4. OZG als Treiber für durchgängige Verwaltungsdigitalisierung nutzen
  • 5. Nutzer und Nutzerinnen weiter in den Mittelpunkt stellen

Verringerung der Komplexität

Der deutsche Föderalismus ist eine komplexe Struktur. Die Verwaltungsdigitalisierung im Zuge der OZG-Umsetzung macht das wohl immer wieder deutlich. Deshalb lautet der erste Punkt der Dresdner Forderungen die „Verringerung der Komplexität in den Verantwortlichkeiten“.

Es sollen „Neue Wege der Zusammenarbeit und der Aufgabenverteilung zwischen Kommunen, Ländern und Bund zur ebenenübergreifenden Modernisierung des Staates“ beschritten werden, so hieß es im Verlauf des Vortrags. Dabei sollen Pflichtaufgaben der Digitalisierung von den Kommunen wieder an höhere Stellen abgegeben werden und die Zuständigkeiten von Bund und Ländern in Sachen Verwaltungsdigitalisierung wieder klar erkennbar werden.

Stärkung der Digitalen Daseinsvorsorge ermöglichen

Die Kommunen – so hieß es im Vortrag „Kommunalverwaltung weiterdenken“ – sollen und wollen sich wieder stärker auf ihre eigentliche Kernaufgabe konzentrieren: die (digitale) Daseinsvorsorge. Dafür müsse eben der Druck durch die OZG-Umsetzung in Teilen von den Kommunen genommen werden.

Zentrale IT-Verfahren und Prozesse für zentrale Aufgaben

Ähnlich wie im Punkt zur Stärkung der Digitalen Daseinsvorsorge zielt die dritte Dresdner Forderung darauf ab, dass zentrale Prozesse auch zentral – von Bund und Ländern – gelöst werden, sodass sich die Kommunen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Dafür bedürfe es eines „OneStopShops“, in dem IT-Prozesse zur Leistungserbringung von zentralen Aufgaben bereitgestellt werden.

OZG als Treiber für durchgängige Verwaltungsdigitalisierung nutzen

Mit der Digitalisierung der knapp 600 OZG-Leistungen ist die Verwaltungsdigitalisierung noch nicht abgeschlossen. Das ist auch den Autoren der Dresdner Forderungen bewusst gewesen. Bei der Verwaltungsdigitalisierung soll nicht „nur Fokus auf das Front End, sondern (auf die) durchgängige Verwaltungsdigitalisierung“ gelegt werden. Dabei müssten Workflows etabliert werden, die Digitalisierung auch jenseits der OZG-Umsetzung mitdenken.

Nutzer und Nutzerinnen weiter in den Mittelpunkt stellen

Im letzten Punkt der Dresdner Forderungen werden die Nutzer und Nutzerinnen der Verwaltungsdigitalisierung angesprochen. Diese – also die Bürgerinnen und Bürger, die digitale Verwaltungsdienstleistungen nutzen wollen – sollen in den Mittelpunkt gestellt werden. Digitale Verwaltungsdienstleistungen müssen einfach in der Nutzung und frei von digitalen Barrieren sein.

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