Unterschreiben im digitalen Zeitalter Was kann die qualifizierte elektronische Signatur?
Die Qualifizierte Elektronische Signatur, kurz QES, wurde lange totgesagt. Doch in jüngster Zeit mehren sich die Anzeichen einer Renaissance. Zu zahlreich sind – vor allem auf europäischer Ebene – entsprechende Initiativen.
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Die Rechtsgültigkeit der handschriftlichen Unterschrift ist unbestritten. Im Zuge der Digitalisierung steigt jedoch der Bedarf an elektronischen Lösungen, die eine rechtsgültige Unterschrift in Arbeitsprozessen im eGovernment-Umfeld ermöglichen. Es werden immer bessere Lösungen entwickelt, um die Nutzbarkeit elektronischer Signaturen zu gewährleisten. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die verschiedenen Arten elektronischer Signaturen und erläutert, wie sie im Hinblick auf Verwendbarkeit, Sicherheit, Authentizität und Integrität einzuschätzen sind. Die Intention dieses Beitrages ist die Bereitstellung allgemeiner Informationen auf der Grundlage der Recherchen des Autors und des derzeitigen Verständnisses und Wissens über die geltenden Vorschriften. Der Text kann keine Rechtsberatung ersetzen.
Was bedeutet eIDAS?
eIDAS (electronic IDentification, Authentication and trust Services) ist eine EU-Verordnung, die seit 2016 vollständig in Kraft ist. Sie bringt eine einheitliche Rechtsgrundlage für elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste, die in der gesamten EU, dem Vereinigten Königreich, Island, Norwegen und Liechtenstein gilt.
Die eIDAS-Verordnung setzt für den gesamten EU-Raum einheitliche Standards in Bezug auf die Anforderungen an elektronische Signaturen. Dabei werden drei Sicherheitsstufen unterschieden:
Die einfache elektronische Signatur (ES) ist definiert als Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet. Dabei kann es sich um etwas so Einfaches handeln wie das Schreiben Ihres Namens unter eine E-Mail oder das Anklicken einer Schaltfläche mit der Aufschrift „Unterschreiben“ in einem Webformular. Dies bedeutet, dass es auf der ES-Ebene eine Vielzahl von Varianten gibt.
Obwohl eIDAS die Rechtsgültigkeit einfacher elektronischer Signaturen anerkennt, sollte man eine Lösung verwenden, die für den jeweiligen Zweck geeignet ist: Wenn etwa ein Geschäftsrisiko mit dem zu signierenden Dokument verbunden ist, ist das ein Grund, die Qualität des Nachweises sowie die Sicherheit der elektronischen Signatur-Lösung zu berücksichtigen.
Im Gegensatz zu einer einfachen elektronischen Signatur muss eine fortgeschrittene elektronische Signatur (AES) vier Anforderungen erfüllen, von denen sich zwei auf die Identität des Unterzeichners, eine auf die alleinige Kontrolle des Unterzeichners und die letzte auf den Integritätsschutz beziehen. Obwohl die Anforderungen in eIDAS technologieneutral sind (was bedeutet, dass sie mit verschiedenen Methoden erfüllt werden können), sieht der typische Anwendungsfall so aus, dass der Unterzeichner zusammen mit der Unterschrift einen elektronischen Ausweis (eID) oder ein anderes Mittel zur elektronischen Identitätsprüfung verwendet.
Bei eIDAS bauen die Anforderungen der einzelnen Stufen auf den Anforderungen der darunter liegenden Stufe auf. So gelten für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) dieselben vier Anforderungen, sprich, es handelt sich um eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht. Die Erfüllung dieser technischen Anforderungen liegt in der Verantwortung des Anbieters der elektronischen Signatur und seiner Partner. Der Unterzeichner des Dokuments ist dafür nicht verantwortlich.
Darüber hinaus weist eIDAS der qualifizierten elektronischen Signatur eine "besondere Rechtswirkung" zu. In der Praxis bedeutet das, dass die QES im Falle eines Rechtsstreits über die Gültigkeit der Signatur einen höheren Beweiswert hat.
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