Definitionen Was ist die Kassensicherungsverordnung?
Mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) hat das Bundesfinanzministerium die Anforderungen an elektronische Kassensysteme gesetzlich festgelegt.
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Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist am 26. September 2017 in Kraft getreten. Die Rechtsverordnung schreibt unter anderem vor, dass bei jedem geschäftlichen Vorgang eine neue Transaktion gestartet werden muss. Jede Transaktion muss folgende Angaben enthalten:
- den Zeitpunkt des Vorgangbeginns,
- eine eindeutige und fortlaufende Transaktionsnummer,
- die Art des Vorgangs,
- die Daten des Vorgangs,
- die Zahlungsart,
- den Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung oder des
- Vorgangsabbruchs,
- einen Prüfwert sowie
- die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls.
Zudem verpflichtet die KassenSichV alle Betreiber von elektronischen Kassensystemen, eine sogenannte Technische Sicherungseinrichtung (TSE) zu verwenden. Diese soll vor nachträglichen Manipulationen von Rechnungen schützten. Die TSE-Lösung muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein.
Ein Beleg muss mindestens enthalten:
- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
- das Datum der Belegausstellung und den Zeitpunkt, des Vorgangbeginns sowie den Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung,
- die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
- die Transaktionsnummer,
- das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder Leistung eine Steuerbefreiung gilt und
- die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls.
Außerdem müssen die Angaben ohne maschinelle Unterstützung lesbar sein. „Ein Beleg kann in Papierform oder mit Zustimmung des Belegempfängers elektronisch in einem standardisierten Datenformat ausgegeben werden“, heißt in der Verordnung.
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