Definitionen Was ist der Portalverbund?
Die verschiedenen Verwaltungsportale von Bund und Ländern werden mit dem sogenannten Portalverbund verknüpft. Ziel ist es, den Nutzern sämtliche Verwaltungsdienstleistungen über einen Zugangspunkt bereitzustellen.
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Der Portalverbund verknüpft die Verwaltungsportale von Bund und Ländern, sodass Nutzer jede Verwaltungsdienstleistung erreichen können, egal auf welchem Verwaltungsportal sie ihre Suche starten. Notwendig ist dies aufgrund des 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Federführung für die Umsetzung des Portalverbunds liegt beim Bundesinnenministerium (BMI).
Rahmenbedingungen des IT-Planungsrats
Die Rahmenbedingungen für den Portalverbund stellte der IT-Planungsrat auf. Demnach sollen bis 2022 stufenweise folgende Kriterien erfüllt werden:
- Jedes am Verbund teilnehmende Verwaltungsportal muss über ein Nutzerkonto für natürliche Personen und Organisationen, elektronische Bezahlmöglichkeiten, ein Postfach sowie eine Suchfunktion verfügen, die alle Leistungen von Bund und Ländern auffindbar macht. Dafür benötigte Standards und Schnittstellen werden ermittelt und bereitgestellt.
- Es muss sowohl das Konzept für einen Statusmonitor als auch für eine Datensafe erarbeitet werden. Diese sollen in folgenden Ausbaustufen umgesetzt werden.
- Der Austausch von Leistungsbeschreibungen und der Aufruf einer Online-Leistung müssen über ein Online-Gateway abgewickelt werden. Realisiert wurde dies von Dataport. Das Unternehmen übernimmt im Auftrag der FITKO auch den weiteren Betrieb des Online-Gateway Portalverbund.
- Damit die Nutzerfreundlichkeit gewahrt wird, müssen die Verwaltungsportale 98,5 Prozent des Jahres verfügbar sein und über ein Resposive Design verfügen.
- Im Portalverbund soll auf bewährte Komponenten zurückgegriffen werden – darunter die Inhalte der FIM-Bausteine. Diese vereinheitlichen die Informationen zu den Verwaltungsvorgängen zwischen Bund und Ländern.
Der Portalverbund bildet dabei die föderale Struktur Deutschlands ab. Jedes Land verknüpft daher sein Verwaltungsportal mit den Kommunalportalen zu einem eigenen Portalverbund. Der Bund verknüpft zudem seine Fachportale mit seinem Verwaltungsportal Bund. Über den Fortschritt bei der Umsetzung informiert die KG Portalverbund den IT-Planungsrat einmal im Jahr.
Sicherheit durch Authentifizierung
Doch nicht nur bei der Bereitstellung des Portalverbundes gibt es einiges zu beachten. Wer die digitalen Leistungen nutzen möchte, muss sich zunächst ein Nutzerkonto anlegen, mit dem er sich gegenüber der Behörde identifiziert. Die Registrierung und Anmeldung erfolgen dabei nach den Vorgaben über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-VO) der EU. Demnach sind zur Anmeldung entweder Benutzername und Passwort erlaubt oder die Identifizierung erfolgt über die Online-Funktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte.
Für juristische Personen, also Organisationen, Unternehmen und Vereine, hat der IT-Planungsrat zudem ein einheitliches Unternehmenskonto auf Basis der Elster-Technologie beschlossen. Dieses kann in einer ersten Version seit Juni 2021 genutzt werden und ersetzt den Teil des Organisationskontos im Nutzerkonto Bund.
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