Definition Was ist der Identitätsabruf (IDA)?

Von andi_dd Lesedauer: 2 min |

Anbieter zum Thema

Behörden aller staatlichen Ebenen sollen künftig Basisdaten wie die steuerliche Identifikationsnummer abrufen können. Für diesen Identitätsabruf (IDA) schaffen Bund, Länder und andere Beteiligte momentan die technischen Voraussetzungen.

Der Identitätsdatenabruf ist Teil der Digitalisierung der Verwaltungen.
Der Identitätsdatenabruf ist Teil der Digitalisierung der Verwaltungen.
(Bild: aga7ta – stock.adobe.com)

Beim Identitätsabruf (IDA) handelt es sich um einen Datenabruf von Basisdaten, der die Arbeit öffentlicher Stellen erleichtern soll. Die gesetzliche Grundlage gibt es bereits – aktuell befindet sich das Projekt in der Umsetzungsphase. Wie andere Maßnahmen soll es die Digitalisierung der Verwaltungsarbeit forcieren. Die Verwirklichung erweist sich aber als Herausforderung. Das liegt unter anderem an der Vielzahl an Akteuren, die involviert sind.

Identitätsabruf (IDA): Das soll er leisten

Der Identitätsdatenabruf bezieht sich auf zentrale Merkmale, mit denen sich Einwohner in Deutschland identifizieren lassen. Dazu gehören:

  • Vorname und Familienname,
  • Tag und Ort der Geburt,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Geschlecht,
  • Identifikationsnummer.

Die steuerliche Identifikationsnummer gilt erst seit Kurzem als weiteres behördenübergreifendes Identitätsmerkmal. Die rechtliche Grundlage findet sich im 2021 beschlossenen Identifikationsnummerngesetz (IDNrG). Diese Nummer soll fortan sämtlichen Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen die Identifizierung erlauben. In Kombination mit den anderen Basisdaten erhöht dies die Wahrscheinlichkeit, problemlos die Identität von In- und Ausländern festzustellen.

Identitätsdatenabruf als Baustein der Verwaltungsdigitalisierung

Seit einigen Jahren gibt es politische Anstrengungen, die Verwaltung im gesamten Bundesgebiet zu modernisieren. Behörden sollen mehr digitale Lösungen bieten und besser untereinander vernetzt sein. Dem IT-Planungsrat als politisches Steuerungsgremium kommt hierbei eine zentrale Rolle zu. In diesem Gremium arbeiten Vertreter des Bundes, der Länder und der Kommunen.

Der Identitätsabruf (IDA) zeigt exemplarisch, warum so ein vielfältig zusammengesetztes Gremium erforderlich ist: Insgesamt 51 registerführende Stellen verschiedener Ebenen sollen das IDA-Verfahren nutzen. Eine vollständige Liste findet sich im Identifikationsnummerngesetz. Die Verantwortlichen wollen unter anderem das Melderegister, das Zentrale Fahrerlaubnisregister, das Gewerbezentralregister und das Nationale Waffenregister miteinander verknüpfen.

Die Verwaltung dieser Register erfolgt bei vielfältigen kommunalen und nationalen Behörden. Auch Institutionen wie die Deutsche Rentenversicherung pflegen Register und werden künftig Basisdaten abrufen. Die Vielzahl an Beteiligten erschwert das Vorhaben.

Komplexes Unterfangen: Hürden für den Identitätsabruf (IDA)

Alle involvierten Akteure müssen die technischen Voraussetzungen für das IDA-Verfahren schaffen. Die Standardisierung erweist sich in der Praxis als schwierig, der IT-Planungsrat steuert diesen facettenreichen Prozess. Auch der Aspekt der IT-Sicherheit ist bedeutend. Nach aktuellem Stand sollen die Register bis Ende 2025 schrittweise an das IDA-Verfahren angeschlossen werden. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es zu Verzögerungen kommt.

(ID:49792776)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung