Definitionen Was ist der Bundesnachrichtendienst?
Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist einer der drei deutschen Nachrichtendienste und als Einziger zuständig für die Auslandsaufklärung.
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Die Aufgabe des Bundesnachrichtendienstes ist die bedarfsgerechte umfassende Versorgung der Anwender mit belastbaren Informationen. Dies umfasst als Dienstleister für Bundesregierung, Ressorts und Bundeswehr politische, wirtschaftliche, technische Entwicklungen und militärische Fragestellungen.
Zudem gehört die Meldung von potenziellen Bedrohungen für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und deren Bürger.
Tätigkeiten des BND:
• „Unterstützung der Bundesregierung bei ihren sicherheits- und außenpolitischen Entscheidungen, durch Bereitstellung von Erkenntnissen über das Ausland,
• Informatorische Unterstützung der Bundeswehr bei ihren Auslandseinsätzen,
• Mitarbeit im Krisenstab des Auswärtigen Amtes (z.B. bei Entführungen deutscher Staatsbürger im Ausland),
• Vermittlung bei humanitären Verhandlungen weltweit,
• Unterrichtung von Ministerien und Behörden zu bestimmten Fragestellungen.“
Der Tätigkeitsbereich des BND ist aufgrund seiner Funktion als einziger Auslandsnachrichtendienst die ganze Welt. Die Aufklärungsschwerpunkte werden durch das Auftragsprofil der Bunderegierung vorgegeben.
Wie alle deutschen Dienste unterliegt er ebenfalls der Überprüfung durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Seine Tätigkeit ist seit 1990 durch das BND-Gesetz geregelt.
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