Definitionen Was ist das IT-Grundrecht?

Von Andi_dd

2008 hat das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme entwickelt. Dieses Grundrecht schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung.

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IT-Grundrecht: Schutz digitaler Persönlichkeitsrechte
IT-Grundrecht: Schutz digitaler Persönlichkeitsrechte
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Beim IT-Grundrecht handelt es sich um ein Recht, das die Richter des Bundesverfassungsgerichts aus anderen Grundrechten wie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet haben. Im Grundgesetz ist das IT-Grundrecht nicht explizit erwähnt, es basiert auf der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. In voller Länge heißt es Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Im alltäglichen Sprachgebrauch haben sich Synonyme wie IT-Grundrecht, Computer-Grundrecht und Grundrecht auf digitale Intimsphäre etabliert.

Urteil des BVerfG 2008 zur Online-Durchsuchung in NRW

Das Bundesverfassungsgericht musste 2008 über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Verfassungsschutzgesetz des Bundeslands NRW entscheiden. Die Kläger beanstandeten die dort enthaltene Regelung zur Online-Durchsuchung, die den Sicherheitsbehörden weitgehende Rechte zubilligte. Das Gericht wies die aktuellen Bestimmungen als grundrechtswidrig zurück und nahm die Entscheidung zum Anlass, grundlegende Grenzen für staatliche Eingriffe zu setzen. Das im Urteil entwickelte IT-Grundrecht gilt als Meilenstein der Rechtsgeschichte. Mit diesem Grundrecht passten die Richter den Grundrechtsschutz an die neuen Herausforderungen in Zeiten der Digitalisierung an.

IT-Grundrecht schließt bestehende Schutzlücke

Das Grundgesetz enthält mehrere Grundrechte, die auch für die digitale Intimsphäre Anwendung finden. Dazu gehören:

  • Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

In ihrem Urteil von 2008 erkannten die Verfassungsrichter jedoch, dass die vorhandenen Grundrechte keinen umfassenden Schutz vor digitalen Überwachungsmaßnahmen gewährleisten. Diese Lücke schlossen sie mit dem IT-Grundrecht, das seitdem subsidiär gilt. Konkret bedeutet dies: Dieses IT-Grundrecht ergänzt die existierenden Grundrechte und erlangt Relevanz, wenn die anderen Grundrechte einen bestimmten Fall nicht hinreichend abdecken.

Strenge Voraussetzungen für staatliche Überwachung

Das Bundesverfassungsgericht schließt Online-Durchsuchungen und ähnliche staatliche Überwachungsmaßnahmen nicht aus - auch präventive Eingriffe sind grundsätzlich möglich. Allerdings knüpfen die Richter den Einsatz von Spähsoftware, staatliche Hacker-Angriffe und andere Formen der Überwachung an strikte Voraussetzungen:

  • Der Gesetzgeber muss eine präzise formulierte rechtliche Grundlage beschließen.
  • Es bedarf einer richterlichen Anordnung.
  • Bei präventiven Maßnahmen müssen tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein wichtiges Rechtsgut vorliegen.

Zu diesen Rechtsgütern zählen zum Beispiel das Leben und die Freiheit von Personen und der Fortbestand des Staats. Vor allem Gefahren im Bereich Terrorismus erfüllen die Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen, sofern die Behörden dem zuständigen Richter tatsächliche Anhaltspunkte vorlegen und die konkrete Gefahr begründen können.

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