Urheberrechts-Abgabe: Großer Streit um kleine Karten Warum sich ZPÜ und Speicher-Industrie nicht so schnell einigen

Redakteur: Dr. Stefan Riedl

Zehn Cent ZPÜ-Abgabe pro Data-Stick und Speicherkarte – damit hatten sich alle arrangiert: Urheber, Rechteverwerter und Speicherindustrie. Ein EuGH-Urteil führte nun zum Streit. Es geht um immense Erhöhungen, Rückstellungen und die Frage nach einer praktikablen Umsetzung höchstrichterlicher Vorgaben.

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Der Anteil der Urheberrechts-Abgaben bei Speicherkarten schießt nach oben – bislang in Form von Rückstellungen.
Der Anteil der Urheberrechts-Abgaben bei Speicherkarten schießt nach oben – bislang in Form von Rückstellungen.
(© Igor Tarasov - Fotolia.com)

Der Streit um die Urheberrechtsabgabe auf Data-Sticks und Speicherkarten artet zur Justizposse aus und ist ein gutes Beispiel dafür, wie kompliziert der europäische Rechtsraum geworden ist.

Blicken wir rund zwei Jahre zurück, zum so genannten Padawan-Urteil: Ein gleichnamiger Hersteller von Rohlingen und MP3-Playern streitet über alle spanischen Instanzen bis hin zum Europäischen Gerichtshof über Urheberrechtsabgaben. Auch in Spanien haben Bürger ein Recht auf Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke.

Und in den EU-Ländern, in denen das der Fall ist, fordern Verwertungsgesellschaften Abgaben ein, die wiederum den Urhebern zu Gute kommen. Hierzulande verteilt die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) die eingenommenen Gelder an ihre Gesellschafter, nämlich die Verwertungsgesellschaften in Deutschland, darunter beispielsweise die Gema oder die VG Wort. Diese wiederum schütten die Gelder nach individuellen Schlüsseln an Rechteinhaber aus.

Praktische die gesamte IT-Produktpalette betroffen

Derlei Abgaben werden im IT‑Bereich auf verschiedene Geräte und Medien in verschiedenen Höhen erhoben. Betroffen sind unter anderem CD- und DVD-Brenner, Fotokopierer und Datenträger wie Leerkassetten, Rohlinge und besagte Data-Sticks sowie Speicherkarten, über die gegenwärtig heiß diskutiert wird, sowie Festplatten, zu denen gerade der Bitkom eine GfK-Studie vorgelegt hat, nach der die urheberrechtlich relevante Nutzung viel niedriger ist als von den Rechteverwertern behauptet.

Im Herbst 2010 erließ der EuGH jedoch das so genannte Padawan-Urteil, das seither juristische Wellen über die Länder in Europa aussendet, in denen Bürger ein Recht auf Privatkopie haben.

Lesen Sie auf der nächsten Seite mehr zum Padawan-Urteil, das die alten Regelungen über Bord warf.

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