Bundeskabinett beschließt Verordnung zur eRechnungsstellung Vorentscheidung zur eRechnung?
Schlechte Nachrichten für die Verfechter eRechnungsstandards ZUGFeRD. Das Bundeskabinett hat heute eine eigene Verordnung zur Erstellung von elektronischen Rechnungen verabschiedet. Diese soll Ende November in Kraft treten.
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Künftig sollen private Unternehmen Rechnungen an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung „weit überwiegend“ elektronisch stellen können. So sieht es jedenfalls die eRechnungs-Verordnung des Bundes vor, die jetzt vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
„Wir haben in den letzten Jahren einiges auf dem Weg zur Digitalisierung der Verwaltung erreicht. So heißt die Devise bei der eRechnung‚ Papierkram einsparen, Ressourcen schonen, Abläufe effektiv gestalten. Aber da werden wir nicht Halt machen. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen wollen wir in den nächsten fünf Jahren Staat und Verwaltung grundlegend transformieren und digitalisieren. Wir sind im Entstehungsprozess der größten eGovernment-Initiative Europas – und wir werden diesen Prozess mit aller Kraft vorantreiben“, so Bundesinnenminister de Maizière.
Die Bundesregierung treibt nach eigenen Worten mit dem heutigen Schritt „den Entwicklungsprozess der Digitalisierung in der Bundesverwaltung und im öffentlichen Auftragswesen des Bundes konsequent weiter voran“.
Rechnungen sollen künftig nicht mehr ausgedruckt, kuvertiert und frankiert, sondern mit nur wenigen Klicks über ein webbasiertes Rechnungsportal des Bundes in dem einheitlichen Format XRechnung digital hochgeladen und an den Empfänger gesendet werden können. Dadurch fallen nicht nur Portokosten weg, auch der Arbeitsaufwand bei den Privaten wird erheblich reduziert werden können: eine jährlich Einsparung von insgesamt bis zu 11 Millionen Euro dank digitaler Rechnungsstellung.
Gleichzeitig werden die natürlichen Ressourcen geschont: digital statt Papier. Die Bundesregierung rechnet pro Rechnung mit einem um ca. 50 Prozent verringerten CO2-Ausstoß. In der Summe werden damit jährlich etwa 5850 Tonnen CO2 eingespart werden können. Und auch im grenzüberschreitenden Warenverkehr dürfte sich der digitale Paradigmenwechsel bemerkbar machen: Elektronische Rechnungen aus dem europäischen Ausland können zukünftig problemlos und ohne Datenverlust schnell und einfach empfangen werden.
Gerade bei der Kompatibilität mit elektronischen Rechnungen aus dem EU-Ausland setzt die Kritik der ZUGFeRD-Anhänger an. Sie verweisen zum Beispiel darauf, dass der ZUGFeRD-Standard bereits seit Ende Juni 2014 existiert. Und auch bei der innereuropäischen Abstimmung sei ZUGFeRD weiter. In diesem Zusammenhang wird gerne auf eine Kooperation zwischen Frankreich und Deutschland verwiesen, die Im Jahre 2015 gestartet wurde.
Aktuell arbeiten die Beteiligten an der Version 2.0 von ZUGFeRD. Dabei sollen insbesondere unterschiedliche Strategien und Nutzungsmodelle unterstützen werden, um eine europaweite Anerkennung zu bewirken.
Die Verordnung des Bundeskabinetts tritt nun am 27. November für Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Für alle übrigen Bundesstellen gelten die Regelungen ab dem 27. November 2019.
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