eGovernment in Niedersachsen Vom Stempel zur Maus: Mehr Service für Bürger und Unternehmen

Redakteur: Manfred Klein

Das Land Niedersachsen will seine Landesverwaltung zu einem leistungsfähigen eGovernment fortzuentwickeln und sie insgesamt noch kunden- und bürgernäher ausrichten, die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung weiter erhöhen und den Standort Niedersachsen stärken. Dazu hat die Landesregierung eine Fortschreibung des eGovernment-Masterplans aus dem Jahr 2005 beschlossen.

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Bereits im März 2004 hat die Landesregierung auf Vorschlag von Innenminister Uwe Schünemann eine Strategie zur Einführung von internetfähigen Behördendienstleistungen beschlossen. Zentrales Ziel dieser Strategie ist es, Dienstleistungen und interne Verwaltungsleistungen der Landesverwaltung zu identifizieren und für diese innerhalb von zehn Jahren optimierte Online-Verfahren bereitzustellen.

Für die Umsetzung dieses Vorhabens wurde im Jahr 2005 ein eGovernment-Masterplan verabschiedet. Er diente als zentraler Fahrplan bei der Modernisierung der niedersächsischen Verwaltungen mithilfe der Informationstechnik. Er hat – nach Ansicht der Verantwortlichen – wesentlich dazu beigetragen, dass Niedersachsen beim eGovernment bisher so erfolgreich agieren konnte.

Runderneuert

Nun hat die Landesregierung dem fortgeschriebenen eGovernment-Masterplan 2010 zugestimmt. Da viele Maßnahmen des 2005 vorgelegten Planes bereits erfolgreich abgeschlossen werden konnten, enthält der eGovernment-Masterplan 2010 weniger Vorhaben als der erste Masterplan. Aufgeführt werden zahlreiche laufende und einige noch nicht begonnene Projekte. Aufgrund der Fortentwicklung im eGovernment sind auch einige neue Vorhaben in den Masterplan aufgenommen worden. Insgesamt enthält der Plan nun 55 Vorhaben.

Neben den Begriff eGovernment, der die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten meint, wird im Masterplan der Begriff eJustice in einem eigenen Kapitel hervorgehoben, um der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung der Justiz durch ein angepasst differenziertes Konzept Rechnung zu tragen.

Aus dem niedersächsischen Innenministerium heißt es dazu: „Die bisherige Umsetzung des eGovernment-Masterplans war davon geprägt, Basiskomponenten der eGovernment-Infrastruktur aufzubauen und diese in ersten Verfahren zu nutzen. Ein Schwerpunkt des nun folgenden Abschnitts der eGovernment-Einführung ist es, die Basiskomponenten zu vervollständigen und auf breiter Ebene einzusetzen. Die Kunden der Verwaltung sollen so einen möglichst einfachen und vollständigen Zugang zu den Dienstleistungen der Verwaltungen erhalten (Service-Verbesserung).

Innerhalb der Verwaltungen sollen die Folgeprozesse elektronisch unterstützt und dabei optimiert werden (Verfahrensoptimierung). Außerdem wird es weiterhin notwendig sein, besonders geeignete oder dringend benötigte Querschnitts- und Fachverfahren aufzubauen beziehungsweise fortzuentwickeln. Soweit möglich soll dies in Kooperation mit dem Bund, den anderen Ländern und mit den Kommunen erfolgen. Mit diesen Schwerpunktsetzungen folgt die Landesregierung auch Empfehlungen des Niedersächsischen Landesrechnungshofs. Aus der Schwerpunktsetzung ergibt sich, dass eine Reihe von Zielen und hierzu gehörige Projekte mit besonderer Priorität umgesetzt werden müssen.“

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