Uneingeschränkter Zugang zu eGovernment-Angeboten Vollständig barrierefrei

Autor / Redakteur: Olaf Drümmer / Susanne Ehneß

Bürgern Informationen einfach zugänglich zu machen, gehört zweifelsohne zum eGovernment und wird von Bundes- und Landesbehörden sowie Kreisen, Städten und Kommunen angestrebt. Eine der Grundlagen hierfür sind barrierefreie Dateiformate.

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Barrierefreiheit ist gesetzlich verankert
Barrierefreiheit ist gesetzlich verankert
(Bild: Reimer - Pixelvario - Fotolia.com)

Zunehmend werden Informationen nur noch in digitaler Form angeboten und weitergegeben, wobei sich als bevorzugtes Dateiformat das zuverlässige und nutzerfreundliche Portable Document Format (PDF) weltweit etabliert hat. Um einen in jeder Hinsicht uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen, müssen PDF-Dateien bestimmte Vorgaben erfüllen. Diese sind in PDF/UA als ISO-Standard für barrierefreie PDF-Dokumente definiert.

Er sorgt dafür, dass auch Bürger mit stark verminderter Sehfähigkeit, nicht ausreichender Beherrschung der Schriftsprache oder motorischen Einschränkungen ohne fremde Hilfe Dokumente inhaltlich erfassen und interaktiv nutzen können.

Darüber hinaus sind Inhalte aus PDF/UA-Dokumenten auf mobilen Endgeräten für Nutzer wesentlich einfacher zu lesen, als dies bei einem herkömmlichen PDF-Dokument der Fall ist. Ein Mehrwert für alle.

Inhalte

Was die abgeflachte Bordsteinkante oder der stufenfreie Zugang für den Rollstuhlfahrer, das ist das barrierefreie PDF nach Maßgabe des PDF/UA-Standards beim Lesen und Bearbeiten von Dokumenten und Formularen. Ohne die Vielfalt der PDF-Technologie zu limitieren, legt er fest, wie die uneingeschränkte Zugänglichkeit von Inhalten in PDF-Dateien sichergestellt wird.

Hierzu definiert die PDF/UA-Norm Vorgaben, um Barrieren beim Zugriff auf Seiteninhalte, Formularfelder, Anmerkungen, Metadaten und andere Elemente der PDF-Dateien auszuschließen. Damit können auch Benutzer, die spezielle Hilfsmittel – wie beispielsweise Screenreader, Spezialmaus oder Sprachausgabe und -eingabe – nutzen, mit Inhalten in PDF-Dokumenten interagieren. Dem Autor wiederum bietet PDF/UA klar definierte Kriterien, die bei der Erstellung barrierefreier Dokumente zu beachten sind.

Anforderungen

Um das Ziel der Barrierefreiheit zu erreichen, verlangt der PDF/UA-Standard unter anderem folgendes:

  • Alle Inhalte müssen korrekt ausgezeichnet sein. Überschriften, reguläre Absätze, Listen und Tabellen müssen als solche gekennzeichnet sein.
  • Die Gliederungsebenen der Überschriften müssen die Gliederung des Dokumentes widerspiegeln.
  • Die intendierte Lesereihenfolge für den gesamten Inhalt muss eindeutig definiert sein.
  • Bildlichen Darstellungen muss ein Entsprechungstext zugeordnet sein, der den bildlichen Inhalt in Worten wiedergibt.
  • Die Sprache, in der ein Text verfasst ist, muss angegeben sein.
  • Sprachwechsel innerhalb des Textes müssen ebenfalls angeführt sein.
  • Informationen dürfen nicht ausschließlich durch Farbe oder Kontrast dargestellt werden.

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