Statistisches Bundesamt: eGovernment-Interview zum Zensus 2011 Volkszählung 2.0 per IT, Open Data und Open Government
Neue Volkszählung – neues System. Im kommenden Jahr muss nur noch jeder zehnte Bürger den stattlichen Interviewern Auskunft geben. Wie also funktioniert die Volkszählung 2.0? Was können Statistiker für Lehren aus der neuen Methode ziehen? Welche Rolle spielen EU-Vorgaben und Open Government?
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eGovernment Computing sprach mit Peter Weigl, Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes.
2011 wird der Zensus in Deutschland erstmalig registerbasierend durchgeführt. Welche Vorteile hat dies?
Weigl: Mit dem Methodenwechsel zu einem registerbasierenden Zensus sollen vor allem die Bürgerinnen und Bürger von statistischen Auskunftspflichten entlastet werden.
Beim Zensus 2011 wird die Mehrheit gar keine Auskunft zu leisten haben, da hier in erster Linie Register der Verwaltung genutzt werden, nämlich die Melderegister, die Personenregister der Bundesagentur für Arbeit sowie Verwaltungsdaten für Beamte, Richter und Soldaten.
Da aber nicht alle von der EU verlangten Zensus-Pflichtmerkmale in den für den Zensus 2011 genutzten Registern vorhanden sind, muss bei knapp zehn Prozent der Bevölkerung eine ergänzende Haushaltebefragung durch Interviewer durchgeführt werden.
Außerdem müssen die etwa 17,5 Millionen Gebäudeeigentümer zu einer postalischen Erhebung über die Gebäude- und Wohnungsdaten herangezogen werden, weil es in Deutschland kein flächendeckendes Gebäude- und Wohnungsregister gibt.
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