Politik pfuscht – Stoppschild im Internet gestoppt Verwaltungsgericht: Keine Rechtsgrundlage für BKA-Sperrlisten
Totale Schlappe für die Bundesregierung, die mit einer leicht zu umgehenden Internetsperre gegen die Verbreitung von Kinderpornografie vorgehen wollte.
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„Eine Veröffentlichung des Gesetzes fehlt jedoch bis heute. Mithin muss ... davon ausgegangen werden, dass eine gesetzliche Grundlage bis heute nicht besteht“, so das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Geschäftszeichen: 6 L 1185/09.WI).
Das Bundeskriminalamt dürfe deshalb keine Sperrlisten an die Internet-Provider ausliefern. BKA-Präsident und Referatsleiter wurden aufgefordert, entsprechende eidesstattliche Versicherungen abzugeben.
Die geplante Sperre soll Kinderpornografie im Internet eindämmen. Sie wird von Experten kritisiert, da sie leicht zu umgehen ist und die betreffenden Seiten nur verstecke, nicht aber vom Netz nehme. Kritiker sehen in der Regelung darüber hinaus einen ersten Schritt zur Zensur, da manche Politiker auch hofften, die Sperre auf sogenannte „Killerspiele“ auszudehnen oder Urheberrechtsverletzern ein Internetverbot aufzuerlegen.
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