Kontroverse Debatte um neue EU-Datenschutz-Grundverordnung Verwässert die EU den Datenschutz?
Erstmalig sollen für in der EU angesiedelte Organisationen gemeinsame Datenschutzvorschriften gelten. Die Entwürfe dürften frühestens in zwei Jahren spruchreif sein. Jedoch zeichnen sich für Öffentliche Hand und heimische Datenschutzinstitutionen Grundzüge des künftigen Rahmenwerks ab. Profitieren sollen vor allem Polizei und Justiz.
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Bislang definierte die aus dem Jahr 1995 stammende Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG allgemein gültige Mindeststandards, denen zumindest auf dem Papier alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union Folge zu leisten hatten. Nun sorgt die in der öffentlichen Debatte umstrittene neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Fachkreisen für gewisse Irritationen.
So rechnen hierzulande einige öffentlich bestellte Datenschützer durch eine neu zu etablierende zentrale europäische Aufsichtsbehörde mit einem schleichenden Bedeutungsverlust des nationalen Datenschutzes und damit einhergehend mit einer Beschneidung von Länderkompetenzen.
Manche Insider beschwören gar das Damoklesschwert eines international weiter aufgeweichten Grundschutzniveaus beim Datenschutz herauf, verdeutlichte jedenfalls die von Computas organisierte 14. Fachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit (DuD 2012) in Berlin.
Zumindest äußerten einige Vertreter der bei den obersten Kontrollbehörden der Länder angesiedelten Datenschutzorgane die Einschätzung, in Europa könne fortan das niedrige irische Niveau in der Informationsverarbeitung die Oberhand gewinnen, was letztlich zur Aufweichung der hohen und international anerkannten deutschen Standards führen würde.
Zunächst einmal gilt es, jenseits von Schwarz-Weiß-Malerei die Zielstellung des vorliegenden Entwurfskatalogs genauer unter die Lupe zu nehmen. Nicht nur für Unternehmen sehen die neuen Regelungen sofortige Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und Datenverlusten vor. In der Regel sind entsprechende Berichte sogar binnen 24 Stunden an die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden zu übermitteln.
Mehr noch: Bei groben Verstößen gegen die geplante Datenschutz-Grundverordnung sieht die EU bei Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern drastische Sanktionen in Höhe von bis zu einer Million Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes vor. Die Höhe der Sanktionen sei kein überzogener Bestrafungsmechanismus, treibe aber das Umdenken hin zu einem besseren Schutz von sensiblen Informationen voran, begründet der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx.
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