Mehr Wettbewerb Versteigerung der 5G-Funkfrequenzen auf der Zielgeraden
2019 sollen die Funkspektren für 5G versteigert werden. Wann und wie genau, will der Beirat der Bundesnetzagentur offenbar Ende September klären. Der Verband BREKO plädiert dafür, bei der Auktion auch die Interessen alternativer Provider zu berücksichtigen.

Auf einer öffentlichen, mündlichen Anhörung der Bundesnetzagentur (BNetzA) haben sich Details zur geplanten Versteigerung der für zukünftige Funktechniken benötigten Frequenzspektren herauskristallisiert. Demnach wird der Beirat der BNetzA auf seiner Sitzung am 24. September über die konkreten Vergabebedingungen und Auktionsregeln beraten; am 26. November soll der finale Beschluss folgen.
Die Spektren um 2 GHz und zwischen 3,4 bis 3,7 GHz sind unter anderem Voraussetzung für den Betrieb des kommenden Mobilfunkstandards 5G. Interessanterweise wird der Frequenzbereich von 3,7 bis 3,8 GHz offenbar nicht Gegenstand der geplanten Auktion sein. Dieser soll für regionale Anwendungen reserviert werden. Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) begrüßt dies und sieht darin eine Chance für regionale Anbieter, in den Markt einzusteigen und so die Produkt- und Anbietervielfalt zu steigern.
5G benötigt Glasfaser für Anbindung der Basisstationen
BREKO gilt als führender deutscher Glasfaserverband. Als solcher ist er an einem baldigen und umfassenden Aufbau der 5G-Infrastrukturen interessiert. Denn die Glasfaseranbindung der Mobilfunk-Basisstationen ist Grundlage für das schnelle Übertragen der immensen Datenmengen in hochleistungsfähigen 5G-Netzen. Damit 5G die angepeilten hohen Datenübertragungsraten von bis zu 20 GBit/s überhaupt realisierbar sind, setzt der neue Mobilfunkstandard auf eine kleinzellige Netzverdichtung – sprich: auf viel mehr Basisstationen als bisher.
Im Rahmen der 5G-Konsultation der BNetzA hat BREKO sich erneut schriftlich an die Regulierungsbehörde gewandt. In seiner Stellungnahme plädiert der Verband für die Aufnahme einer Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung. MVNO (Englisch Mobile Virtual Network Operator) sind virtuelle Provider, die Mobilfunknetze anderer Betreiber nutzen, um eigene Telekommunikationsdienste bereitzustellen. Diensteanbieter hingegen vermarkten im Wesentlichen die Angebote der Mobilfunk-Netzbetreiber – auch in individuellen Tarifmodellen und zu individuellen Preisen – unter eigenem Namen sowie auf eigene Rechnung.
Alternative Provider sollen für mehr Wettbewerb sorgen
Laut BREKO betont auch die Monopolkommission in einem Sondergutachten den wettbewerblichen Nutzen einer Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung. Demnach sorgen diese alternativen Anbieter für einen funktionierenden Wettbewerb auf den Mobilfunkmärkten. Dabei stünden nicht nur die Interessen der Verbraucher im Vordergrund, sondern eben auch die möglichst effiziente Ausnutzung der knappen Frequenzressourcen. Schließlich könne auf den Aufbau weiterer paralleler Infrastrukturen verzichten werden.
Ein „vitaler Dienstewettbewerb“ würde die Auswahl vergrößern, Qualität verbessern, das Preisniveau senken und Produktinnovationen befeuern, erklärt Marc Kessler, Leiter Presse- & Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederkommunikation von BREKO: „Das Zulassen netzunabhängiger Diensteanbieter und MVNO führt zu einem disziplinierenden Außenwettbewerb und trägt damit wesentlich zur Wettbewerbsbelebung im Mobilfunkmarkt bei.“ Alternative Diensteanbieter und MVNO würden eine positive und nachfragestimulierende Rolle einnehmen, die sowohl im Eckpunktepapier der BNetzA als auch im Sondergutachten der Monopolkommission betont würde.
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