Nordrhein-Westfalen Vernehmung aus dem Home Office
Wer Zeuge bei leichten Straftaten geworden ist, muss in NRW künftig nicht mehr extra zur Vernehmung auf das Revier kommen. Nach der erfolgreichen Pilotisierung in Düsseldorf sollen im ganzen Bundesland bis Jahresende Online-Vernehmungen realisiert werden. Damit wird es das erste Projekt der Initiative „Pro K“.
Anbieter zum Thema

Vernehmungen sind im Rahmen der Strafverfolgung Alltag, jedoch nicht immer ohne Komplikationen. Liegen die Wohnorte von Zeugen oder Geschädigten außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der ermittelnden Behörde, kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen: In diesen Fällen übernimmt schließlich die wohnortsansässige Dienststelle die Befragung. Die gewonnenen Erkenntnisse müssen dann zunächst unter den Dienststellen ausgetauscht werden. Noch komplizierter werden die bürokratischen Verfahren, wenn es um die Vernehmung von Deutschen geht, die im Ausland leben.
Flexibilität dank Online-Vernehmung
In NRW sollen diese Probleme bald der Vergangenheit angehören: Seit Juli 2021 testet das Düsseldorfer Polizeipräsidium Online-Vernehmungen anhand echter Straftaten. „Die Beteiligten waren von der effizienten und flexiblen Ermittlungsarbeit überrascht. Neben der gesteigerten Bereitschaft zur Teilnahme an polizeilichen Ermittlungsverfahren und den erheblichen Zeit- und Kostenersparnissen gestaltet die Online-Vernehmung auch den kriminalpolizeilichen Beruf attraktiver“, erklärt Innenminister Herbert Reul. Die zeit- und ortsunabhängige Vernehmungsform fördere auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie das Arbeiten aus dem Home-Office für die Beamten.
Bis Ende des Jahres soll das Verfahren nun in allen 47 Kreispolizeibehörden angewandt werden. Dafür wird aktuell ein landesweites Umsetzungskonzept erarbeitet. Sicher ist, dass die Online-Vernehmung bei leichten bis mittelschweren Straftaten zum Einsatz kommen soll – bei einer leichten Körperverletzung etwa oder bei Beleidigungen im Einsatz.
So funktioniert's
Sobald der Sachverhalt eingeschätzt wurde, wird den Zeugen oder Geschädigten die Online-Vernehmung angeboten. Falls Interesse besteht und die notwendigen technischen Voraussetzungen gegeben sind, erfolgt eine Einladung zur Videokonferenz. Hier können auch problemlos Rechtsbeistände, Dolmetscher oder Betreuer zugeschaltet werden. Durch die Bildschirmübertragung lassen sich zudem während der Vernehmung Beweismittel einblenden.
Ansonsten gleicht das Vorgehen jeder anderen Vernehmung: Zunächst wird die Identität der Bürger festgestellt und wie auch das restliche Gespräch protokolliert. Dieses Protokoll wird auch zum Ende der Vernehmung verlesen, korrigiert und durch die Teilnehmer bestätigt.
„Wir schaffen hier eine enorme Erleichterung – für die Polizei und für die Bürgerinnen und Bürger: eine Win-Win-Situation. Die Online-Vernehmung vereinfacht Verfahren um ein Vielfaches und sorgt für eine flexible Polizeiarbeit“, so Reul.
Initiative „Pro K“
Die Online-Vernehmung ist das erste Projekt der Initiative „Pro K“. Diese wurde von in diesem Jahr von Innenminister Reul ins Leben gerufen, um die nordrhein-westfälischen Kriminalämter zu entlasten. In Arbeitsgruppen, angeführt von Landeskriminaldirektor Johannes Hermanns, werden dabei Maßnahmen und Ideen erarbeitet, die Kriminalbeamten und Sachbearbeitern ihre Arbeit erleichtern, jedoch auch gleichzeitig einen Mehrwert für Bürger bieten.
(ID:48203106)