SORMAS, DEMIS, Corona-Warn-App Unterstützung der Gesundheitsämter durch den Bund

Autor Susanne Ehneß

Der Bund hat den Ländern im vergangenen Jahr 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Digitalisierung der Gesundheitsämter anzuschieben. Von einer Interoperabilität der eingesetzten Software-Anwendungen ist man allerdings noch weit entfernt.

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Die Software SORMAS dient dem öffentlichen Gesundheitsdienst zur Epidemiebekämpfung
Die Software SORMAS dient dem öffentlichen Gesundheitsdienst zur Epidemiebekämpfung
(© symbols - stock.adobe.com)

Die Mittel dienten nach eigenen Angaben der Aktualisierung von Software, der Neuanschaffung von Video- und Kommunikationsgeräten, der technischen Ausstattung und der digitalen Vernetzung der Ämter, wie es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion heißt.

Des Weiteren finanziert der Bund im Rahmen des Projekts SORMAS@DEMIS bis Ende 2022 eine spezifisch für die COVID-19-Pandemie und die Gesundheitsämter weiterentwickelte Version des „Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System“ (SORMAS). SORMAS ist eine quelloffene Software und kann daher modular weiterentwickelt werden. Bis zum 9. Februar 2021 wurden dafür laut Bund rund 3 Millionen Euro an Fördermitteln abgerufen.

Im Jahr 2020 wurden sukzessive alle 375 Gesundheitsämter an DEMIS angebunden
Im Jahr 2020 wurden sukzessive alle 375 Gesundheitsämter an DEMIS angebunden
(© Bundesgesundheitsministerium)

Mitte Juni 2020 wurde zudem das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) in Betrieb genommen. Dabei wurden zunächst die Gesundheitsämter und anschließend die Labore angebunden. Das Projekt SORMAS@DEMIS entwickelt entsprechende Schnittstellen zu DEMIS, der Meldedaten-Software SurvNet@RKI und weiteren Anwendungen.

Auch bei der Corona-Warn-App (CWA) ist der Bund an Bord. Unter Berücksichtigung der Vorschläge aus Politik, Wissenschaft und der Open-Source-Community wird die App stetig weiterentwickelt. „Bei der Umsetzung berücksichtigen wir den epidemiologischen Nutzen und stellen sicher, dass die Corona-Warn-App auch zukünftig dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Praktischer Einsatz

Laut Bundesregierung besteht zwischen den Systemen zur Kontaktnachverfolgung bislang nicht die Möglichkeit des interoperablen Austausches von Kontaktpersonendaten über Kreis- oder Stadtgrenzen hinweg. Denkbar sei hier lediglich die Nutzung von Import/Export-Funktionalitäten, beispielsweise mittels CSV-Export – dies soll mit „SORMAS-X“ erreicht werden.

315 Gesundheitsämter haben SORMAS aktuell installiert. Ob die Software tatsächlich auch genutzt wird, ist angesichts der mangelnden Interoperabilität allerdings fraglich. Hier muss die neue Version SORMAS X den nötigen Schub liefern.

Aber das kann noch dauern. Nach Angaben des Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) wird SORMAS-X mit den Schnittstellen zu SurvNet und DEMIS im Echtbetrieb im ersten Pilot-Gesundheitsamt seit 8. Februar 2021 genutzt. Ein weiteres Gesundheitsamt folgte am 20. Februar 2021.

„Die Einführung neuer Softwareanwendungen wie SORMAS in das bestehende Meldewesen ist komplex, da etwa neben der Einrichtung der entsprechenden Nutzerinnen und Nutzer, auch Schulungen und prozessuale Anpassungen vor Ort durchgeführt werden müssen. Dies gilt umso mehr im Bereich des Infektionsschutzes, da eine durchgehend hohe Qualität über die gesamte Meldekette hinweg sicherzustellen ist“, begründet die Bundesregierung die lange Umstellungszeit.

Um den Umstieg zu erleichtern, erhalten die Gesundheitsämter Infomaterial wie Handbücher, Online-Videos und Podcasts sowie die Möglichkeit zur Durchführung individueller Schulungen. Darüber hinaus seien Hotlines für den technischen Betrieb und Support sowie zur Schulung und Nutzung von SORMAS eingerichtet worden. „Der bundesweite Rollout wird hierbei federführend durch das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung und die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen sowie deren Partner sichergestellt“, so die Regierung.

Föderalismus

Die Unterstützung durch den Bund ist allerdings begrenzt. „Die Verantwortung für die Ausstattung der Gesundheitsämter und damit die Entscheidung über den Einsatz digitaler Hilfsmittel obliegt den Ländern und den Gesundheitsämtern selbst. Die Bundesregierung kann in diesem Zusammenhang nur unterstützend agieren“, betont die Regierung, stellt aber weitere Gelder in Aussicht: „Im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), der die verbesserte Resilienz des ÖGD anstrebt, werden vom Bund insgesamt 800 Millionen Euro für Digitalisierungsmaßnahmen in Gesundheitsämtern bis zum Jahr 2026 zur Verfügung gestellt, sodass die Weiterentwicklung und Instandhaltung grundsätzlich abgesichert ist.“

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