Berlin Unkompliziert und gebührenfrei zur Meldebescheinigung

Von Natalie Ziebolz Lesedauer: 1 min |

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In Berlin können Meldebescheinigungen ab sofort vollständig digital beantragt und ausgestellt werden. Ab kommendem Jahr steht die EfA-Leistung dann auch den anderen Bundesländern zur Nachnutzung bereit.

Mit der Meldebescheinigung kann gegenüber Dritten nachgewiesen werden, dass jemand an einem bestimmten Ort gemeldet ist.
Mit der Meldebescheinigung kann gegenüber Dritten nachgewiesen werden, dass jemand an einem bestimmten Ort gemeldet ist.
(Bild: blende11.photo – stock.adobe.com)

Ein Schritt in die richtige Richtung, nennt Berlins CDO Martina Klement die neueste Ende-zu-Ende-digitalisierte Dienstleistung der Berliner Verwaltung. Die Rede ist dabei von der Meldebescheinigung. Um diese zu erhalten, müssen Bürger und Bürgerinnen künftig nicht mehr im Amt vorstellig werden, sondern können sie über das Berliner Serviceportal beantragen. Die digitale Meldebescheinigung kann dann einfach als PDF abgerufen werden – und das sogar gebührenfrei. Damit die sensiblen Meldedaten nicht in falsche Hände beantragen, wird für die Anwendung die BundID als Identitätsnachweis genutzt.

„Mit der Möglichkeit der gebührenfreien und schnellen Bereitstellung der digitalen Meldebescheinigung bieten wir den Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit, zeitaufwändige Behördengänge zu vermeiden. Gleichzeitig werden die Bürgerämter entlastet und dort werden Ressourcen für andere Aufgaben frei“, führt Klement weiter aus. Aktuell werden in Berlin schließlich jährlich rund 137.000 erstellt und verschickt oder im Amt ausgehändigt. In Berlin erhofft man sich durch die vollständige Automatisierung des Prozesses daher auch eine Verbesserung der Terminsituation in den Bürgerämtern.

Da es bei der digitalen Meldebescheinigung um eine „Einer-für-alle“-Dienstleistung handelt, die das Land Berlin im Rahmen des Onlinezugangsgesetz (OZG) entwickelt hat, können davon auch andere Bundesländer profitieren. Ab dem kommenden Jahr steht die Leistung für sie und interessierte Kommunen zur Nachnutzung bereit.

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