Videoüberwachung bei der hessischen und bayerischen Polizei Umstrittener Schulterblick
Sie sollen für beide Seiten von Vorteil sein: so genannte „Body-Cams“, die auf der Schulter von Polizisten fest montiert sind und bei Einsätzen mitfilmen. In Hessen läuft derzeit ein entsprechendes Pilotprojekt, und auch die bayerische Polizei will nun partizipieren.
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Die Idee der „Body-Cams“ ist nicht neu. In England und den USA werden Cops zunehmend mit den kleinen Videokameras ausgestattet, und nun testet auch die deutsche Polizei die Vorzüge der Videoüberwachung. Die Aufzeichnung bei Polizeieinsätzen soll helfen, Angreifer schneller zu identifizieren, und zum anderen auch klären, ob das Vorgehen der Beamten verhältnismäßig war. Zudem dürften die Schulterkameras abschreckend wirken.
Im Mai 2013 wurde im Frankfurter Stadtteil Alt-Sachsenhausen ein entsprechendes Pilotprojekt angestoßen, die erste Zwischenbilanz, ein halbes Jahr später, ist positiv: Der Einsatz wirke sich bereits jetzt „deeskalierend“ aus, heißt es aus Hessen. Innenminister Boris Rhein: „Die ersten Zwischenergebnisse stimmen mich positiv. Der Einsatz der mobilen Kameras reduziert zudem das problematische Solidarisierungsverhalten zunächst unbeteiligter Personen erheblich. Auch gewaltbereite Personen mäßigen ihr Verhalten deutlich, nachdem sie den Schriftzug Videoüberwachung entdeckt haben, den jeder Polizist mit einer mobilen Kamera tragen muss.“
Mehr Respekt
Die deutlich an Schulter und Schriftzug erkennbare Videoüberwachung flößt Respekt ein, vormals als aggressiv bekannte Personengruppen zeigten sich nun „deutlich zurückhaltender“. Seit Einführung der Body-Cams habe es im Testgebiet keine verletzten Polizisten mehr gegeben.
„Diese Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass der von uns eingeschlagene Weg genau der richtige ist. Wir können mit dem Einsatz der mobilen Videotechnik einerseits Polizistinnen und Polizisten besser vor gewalttätigen Angriffen schützen und sorgen andererseits für mehr Sicherheit“, bekräftigt Rhein. Das Testgebiet wurde nun ausgedehnt. Seit Dezember ist auch das 1. Polizeirevier in Frankfurt in Besitz der Schulterkameras.
Bayern will mitmachen
Von der positiven Zwischenbilanz überzeugt, will nun auch Bayern bei der Videoüberwachung mitmachen. Wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtete, möchte die Münchener Polizei die Kameras vornehmlich bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen oder Partymeilen einsetzen. Im Jahr 2012 habe es mehr als 6.000 Übergriffe auf bayerische Beamte gegeben – diese Zahl soll auch mithilfe der Videoüberwachung reduziert werden.
Zuvor muss jedoch die rechtliche Grundlage geprüft werden – Datenschützer üben bereits Kritik an der neuen Aufzeichnungsmethode. „Der Einsatz einer Body-Cam für einen Normalfall gegenüber einem Normalbürger ist aus meiner Sicht unzulässig“, meint auch Thomas Petri, bayerischer Landesbeauftragter für Datenschutz. Denkbar sei der Einsatz nur in Ausnahmefällen. Vor allem bei Massenveranstaltungen sei die Kamera laut Polizeigewerkschaft eine Hilfe.
Was macht man in Hessen, um den Datenschutz zu gewährleisten? Lesen Sie weiter!
Datenschutz
Hessen hat das Problem Datenschutz für sich bereits gelöst: Der hessische Datenschutzbeauftragte ist in das Pilotprojekt eingebunden. Zudem hat das Innenministerium strenge Regularien für den Einsatz der Kameras festgelegt:
- Jeder Polizist mit einer „Body-Cam“ muss eine entsprechende Weste mit der Aufschrift „Videoüberwachung“ tragen. Damit soll für jeden klar erkennbar sein, dass die Beamten sein oder ihr Verhalten während der polizeilichen Maßnahme aufzeichnen.
- Der Einsatz der mobilen Uniformkameras findet während der Pilotphase ausschließlich im öffentlichen Raum statt.
- Die Polizisten dürfen ausschließlich Bilder aufzeichnen. Es gibt keine Tonaufzeichnungen.
- Zudem dürfen die Beamten nur anlassabhängig, beispielsweise bei einer Personenkontrolle oder beim Schlichten von Streitigkeiten, aufzeichnen. Eine ständige oder anhaltende Videoüberwachung findet nicht statt. Damit soll die Aufzeichnung auf ein „notwendiges Mindestmaß“ beschränkt sein.
- Die Beamten müssen die Aufzeichnungen nach Einsatzende unverzüglich löschen; es sei denn, die Aufzeichnungen dienen als Beweis für eingeleitete strafprozessuale Maßnahmen.
Anders als in Hessen möchte die bayerische Polizei jedoch auch eine Tonspur mitlaufen lassen. Derzeit wird laut BR geprüft, ob hierfür eine Gesetzesänderung nötig ist.
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