Schadsoftware Trojaner legt Kammergericht Berlin lahm
Das Computersystem des Kammergerichts Berlin ist vorübergehend vom Netz genommen worden. Das Gericht ist derzeit nur telefonisch, per Fax und postalisch zu erreichen.
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Die Arbeitsplatz-Rechner können momentan nur ohne Netzanbindung genutzt werden, das Online-Kontaktformular ist nicht nutzbar. Eingehende Akten, Schriftsätze oder Anträge können nur eingeschränkt bearbeitet werden. Ausgehender Schriftverkehr erfolgt per Post oder per Telefax.
Die Internetseite des Kammergerichts ist funktionsfähig. Die Bibliothek des Kammergerichts ist geöffnet: Ausleihen sind möglich, der Zugriff auf elektronische Medien hingegen nicht. Die Zentrale Besoldungs- und Vergütungsstelle der Berliner Justiz (ZBV) ist von den Einschränkungen nicht betroffen. Auch das elektronische Anwaltspostfach funktioniert. Weitere Gerichte sollen laut Kammergericht nicht betroffen sein.
Chronologie
Wie das Kammergericht bekannt gab, erhielt die IT-Stelle des Kammergerichts am 25. September 2019 vom ITDZ Hinweise auf einen Trojaner-Angriff. Das ITDZ habe noch am gleichen Tag die Verbindungen zwischen dem Kammergericht und dem Internet über das Berliner Landesnetz getrennt. „In den nachfolgenden Tagen haben wir in Abstimmung mit dem ITDZ und unter Einbeziehung der Fachkräfte der Staatssekretärin für Informations- und Kommunikationstechnik sowie anderer für die IT-Sicherheit verantwortlicher Institutionen entschieden, noch weiter gehende Sicherungsmaßnahmen durchzuführen“, heißt es. Damit sollte ein Übergreifen des Virus auf das Berliner Landesnetz verhindert werden, zudem wollte man die im Netz des Kammergerichts gespeicherten Daten vor einem endgültigen Verlust schützen.
„Die erste Phase der Sicherung nach diesem Vorfall ist inzwischen abgeschlossen. Ein interner Krisenstab unter Leitung des Präsidenten des Kammergerichts Dr. Pickel kommt täglich zusammen und koordiniert die für eine Wiederherstellung einer uneingeschränkten Nutzung des Computersystems des Kammergerichts notwendigen Arbeiten“, erläutert das Kammergericht in einer offiziellen Stellungnahme.
Momentaner Stand
Das Gericht arbeitet nach eigenen Angaben mit dem ITDZ und anderen Partnern intensiv daran, zusätzlich angeschaffte neue – und damit nicht virenbelastete – Computertechnik für das Kammergericht an das Netz anzuschließen, das für die Berliner Amtsgerichte und für das Landgericht Berlin beim ITDZ verfügbar ist. Dadurch sollen die Geschäftsstellen, die Richterschaft und die Mitarbeiter in der Verwaltung des Kammergerichts sehr bald die Möglichkeit erhalten, die Arbeitsprozesse, für die eine Computerunterstützung am wichtigsten ist, annähernd wie gewohnt erledigen zu können.
Es werde ferner unter Hochdruck daran gearbeitet, den jeweiligen Mitarbeitenden zumindest einen Lesezugriff auf die im angegriffenen Netz des Kammergerichts gespeicherten Daten verfügbar zu machen.
„Das Kammergericht ist mit den genannten Einschränkungen arbeitsfähig, auch wenn die Belastung für alle, die hier tätig sind, sehr hoch ist“, kommentiert der Präsident des Kammergerichts Dr. Bernd Pickel. „Ich versichere der Berliner Bevölkerung, dass wir in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit unseren internen und externen IT Experten alles tun, um die vollständige digitale Arbeitsfähigkeit des Kammergerichts so schnell wie möglich wiederherzustellen.“ Dennoch sei die Gewährleistung der Sicherheit des IT-Systems und der gespeicherten Daten das oberste Gebot. „Da die Arbeiten an unserer IT-Technik aber noch andauern, bitte ich um Verständnis dafür, dass wir aus Sicherheitsgründen zu Einzelheiten des Vorfalls und zu den getroffenen Maßnahmen keine weitergehenden Angaben machen können“, so Dr. Pickel.
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