Open Government in Österreich Transparenzdatenbank – Fairness braucht Transparenz
Die IT-Sektion des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen entwickelt eine Transparenzdatenbank. Diese steht Bürgerinnen und Bürgern ab 2013 in Form des Transparenzportals zur Verfügung und soll die Orientierung in den Leistungsangeboten der Öffentlichen Verwaltung erleichtern.
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Die Transparenzdatenbank ist das Werkzeug für ein effizientes Förderwesen in Österreich.
Ziele und Zielgruppe
Die Transparenzdatenbank wird als moderner eGovernment-Service für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Öffentliche Verwaltung entwickelt. Ziel ist die übersichtliche Darstellung von rund 2.600 Förderprogrammen auf Bundes- und etwa 3.100 weiteren Förderprogrammen auf Landesebene. Die Transparenzdatenbank wird die Öffentliche Verwaltung bei der Antragstellung und Überprüfung der Anträge unterstützen und der politischen Ebene als wichtiges Instrument zur Entscheidungsfindung dienen.
Vorteile und Nutzen
Für Bürgerinnen und Bürger bietet die Transparenzdatenbank durchgängige Informationen über das gesamte Leistungsangebot von Bund, Ländern und Gemeinden, die bereits bezogenen Förderungen sowie die Auflistung von noch nicht bezogenen Leistungsangeboten.
Den Verwaltungen ermöglicht dies eine bessere Steuerung der eigenen Leistungen sowie eine schnellere und effizientere Abwicklung von Anträgen. Doppelförderungen werden so vermieden und Kosten gespart. Transparenz über Leistungsangebote bedeutet auch für die Politik einen besseren Überblick und somit eine bessere Entscheidungsgrundlage für die Entwicklung von Förderstrategien.
Wesentlich ist dabei die einheitliche Kategorisierung, die notwendig ist, um eine Gesamtstrategie im Förderwesen zu entwickeln und damit die Grundlage für ein effizientes Förderwesen bildet.
Beabsichtigter Zeitplan
Bis zum 31. Dezember sollen die Leistungsangebote des Bundes erhoben und einheitlich kategorisiert werden, ab dem 1. April des nächsten Jahres werden von den Bundesdienststellen auf Basis dieser Struktur die personenbezogenen Daten übermittelt.
Mit Beginn des kommenden Jahres werden die Leistungsangebote der Länder erhoben und ebenfalls einheitlich kategorisiert. Im Jahr 2014 erfolgt dann eine gemeinsame Evaluierung und die Schaffung der legistischen Grundlagen auf Landesebene, damit ab 1. Januar 2015 die personenbezogenen Daten der Länder auf Basis der erhobenen Leistungsangebote übermittelt werden können. Im Rahmen der Evaluierungsphase wird auch die Einbeziehung der Gemeinden untersucht.
BearingPoint unterstützt im Projekt die Anforderungsanalyse, Konzeption und Architektur der verschiedenen Applikationsteile der Transparenzdatenbank und bringt methodisches Wissen sowie Erfahrung mit den gesetzlichen Normen, Konventionen und Architekturvorgaben für eGovernment Anwendungen ein.
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