eGovernment Summit 2023 Synergien für effizientes eGovernment

Von Natalie Ziebolz Lesedauer: 9 min |

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Beim 16. eGovernment Summit kommen Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft in diesem Jahr auf dem Bonner Petersberg zusammen. An zwei Tagen diskutieren sie dort die aktuelle Themen rund um die digitale Transformation der Verwaltung.

Zum 16. Mal eGovernment Summit kommen erneut die Spitzen der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung sowie Experten aus Wissenschaft, Industrie und Forschung zusammen. Diesmal auf dem Bonner Petersberg
Zum 16. Mal eGovernment Summit kommen erneut die Spitzen der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung sowie Experten aus Wissenschaft, Industrie und Forschung zusammen. Diesmal auf dem Bonner Petersberg
(Bild: Steigenberger Hotels & Resorts)

„Das OZG ist kläglich gescheitert“, sagte die Digital-Expertin Joana Cotar Anfang des Jahres. Statt der bis Ende 2022 geplanten 575 digitalen Verwaltungsdienstleistungen könnten deutsche Behörden lediglich wenige Dutzend flächendeckend anbieten. Genau gesagt, waren bis dahin lediglich 33 der geplanten Maßnahmen entsprechend verfügbar.

„Wir müssen lernen, positiver zu denken“, wirft Jörg Karpinski, Sales & Marketing Director Germany, Enterprise Business bei Huawei, ein. „Das OZG 1.0 war zumindest der erste Schritt weg von einer fragmentierten Insellösung in den 11.000 Kommunen, 401 Landkreisen, freien Städten als auch in den Bundesländern.“ Das Grundproblem deutscher Digitalisierung sei nun erkannt und werde angegangen. Auch Marc Reinhardt, Public Sector Global Leader bei Capgemini, hebt die vielen positiven Ergebnisse und Effekte, die während der Umsetzungsfrist erzielt wurden, hervor. „Aus meiner Sicht waren die Erwartungen an das Projekt allerdings zu hoch gesteckt – gerade im Hinblick auf den knappen Umsetzungszeitraum", erklärt er. „Darauf haben viele Experten von Beginn an hingewiesen. Trotzdem wurde schon einiges erreicht.“

Entscheidend sei nun, aus den Fehlern und Versäumnissen der Vergangenheit zu lernen und OZG 2.0 besser aufzusetzen, so Ralf Schneider, Geschäftsführer der Conet ISB GmbH. „Im Änderungsgesetz wurden bereits viele richtige Ansätze berücksichtigt: So soll die Verwaltungsdigitalisierung als Daueraufgabe von Bund und Ländern etabliert werden. Bund und Länder werden verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale elektronisch anzubieten. Eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung soll sicherstellen, dass nicht nur die Antragsstellung, sondern auch die Bearbeitung des Antrags digitalisiert wird." Auch die Überführung der Schriftform in eine elektronische Variante sowie das digitale Bürgerkonto zur Authentifizierung hebt er positiv hervor.

Aber was fehlt noch? „Ich sehe die größte Herausforderung in der Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen und dazu gehört insbesondere die Harmonisierung von IT-Systemen und Standards“, meint Isabel Netzband, Head of Governmental Relations & Public Policy Central Europe bei Fujitsu. „Aber auch die Prozesse müssen hinterfragt und vereinfacht werden und eine echte Transformation erfahren.“

Jörg ­Karpinski, Sales & Marketing Director Germany, Enterprise ­Business bei Huawei
Jörg ­Karpinski, Sales & Marketing Director Germany, Enterprise ­Business bei Huawei
(Bild: Huawei Technologies Deutschland GmbH)

Statt komplizierte bürokratische Prozesse zu entschlacken, heiße Digitalisierung hierzulande immer nur, bestehende Prozesse digital abzubilden, kritisiert auch Schneider. „Auch ist es definitiv nicht immer nötig, alle Besonderheiten und Ausnahmen von Prozessen zu digitalisieren.“ Die Anwendungen würden auf diese Weise unnötig komplex und teuer. Zum Festhalten dieser Spezifika würde häufig ein Textfeld reichen.

Das A&O des Erfolgs des Onlinezugangsgesetzes sei jedoch das Einer-für-Alle- (EfA-)Prinzip. „Wenn es nicht gelingt, einmal erstellte Software-Anwendungen mehrfach zu nutzen, wird eine umfängliche Digitalisierung nie gelingen“, ist Schneider sicher. Aufgrund der durch das föderale System bedingten Unterschiede bezüglich Verwaltungsabläufen, Datenmanagement und Verantwortlichkeiten sei es jedoch schwierig, Anwendungen so anzupassen, dass sie von allen Ländern beziehungsweise Kommunen eingesetzt werden können. Daher brauche es die Bereitschaft, entweder allen von Beginn an die Möglichkeit zu geben, ihre Anforderungen zu formulieren oder die eigenen Prozesse gegebenenfalls an die Software anzupassen.

„Alternativ dazu ist zu überlegen, ob wir den Schwerpunkt des EfA-Prinzips gar nicht auf klassische Verwaltungsleistungen wie Fachanwendungen legen, sondern uns bezüglich EfA – ähnlich wie in Großbritannien oder Estland – auf eine einheitliche gemeinsame Infrastruktur mit gemeinsamen Basisdiensten – wie zum Beispiel eine zentrale Authentifikations-, Payment- oder Kommunikationskomponente, die für alle Behörden verbindlich zu nutzen sind – konzentrieren.“

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