Trouble um Gesundheitskarte für Asylbewerber StGB NRW: Die Karte ist für Kommunen nicht attraktiv
Auf wenig Gegenliebe stößt die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber – die bisher in den Ländern Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eingesetzt wird – bei den Mitgliedern des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW). Eine Mitgleiderumfrage habe ergeben, dass die Karte von den Kommunen nicht akzeptiert werde.
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Dazu erklärte derStGB NRW: „Die Gesundheitskarte für Asylsuchende findet in Nordrhein-Westfalen kaum Akzeptanz“. Dies habe eine Umfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW unter seinen 359 Mitgliedskommunen ergeben. Von den 175 Kommunen, die sich bisher an der Umfrage beteiligt hätten, hätten lediglich sechs mitgeteilt, dass sie die Gesundheitskarte bereits eingeführt hätten oder noch einführen wollten.
Dazu erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, in Düsseldorf.„Dies ist ein klares Votum der Praxis gegen ein realitätsfernes Konzept.“
Die Gesundheitskarte ermöglicht Asylsuchenden, bei akuten Beschwerden direkt eine Arztpraxis aufzusuchen, ohne vorher von der Verwaltung der Kommune eine Erlaubnis einzuholen. Laut StGB NRW-Umfrage haben aber 102 Kommunen entschieden, die Gesundheitskarte nicht einzuführen. In 67 Kommunen wird darüber noch diskutiert.
„Für viele Kommunen ist die Verwaltungskostenpauschale von 8 Prozent der abgerechneten Kosten und das Haftungsrisiko bei Verlust oder Missbrauch der Gesundheitskarte nicht akzeptabel“, betonte Schneider. Einige Städte und Gemeinden hätten vor Ort bereits mit einer kreisweiten Solidargemeinschaft zur Abrechnung der Gesundheitskosten positive Erfahrungen gemacht. Diese Kommunen sähen in der Gesundheitskarte keinen Vorteil.
Schneider forderte Land und Krankenkassen auf, die Rahmenvereinbarung so zu überarbeiten, dass sie für eine größere Anzahl von Kommunen akzeptable Bedingungen biete. Dazu gehörten eine deutliche Reduzierung der Verwaltungskostenpauschale und eine Übernahme des Haftungsrisikos durch das Land bei Verlust oder Missbrauch der Gesundheitskarte.
„Unter diesen Bedingungen wären wir bereit, die Gesundheitskarte unseren Mitgliedskommunen zu empfehlen“, legte Schneider dar. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen habe der kommunale Spitzenverband bislang nicht zur Einführung der Gesundheitskarte geraten, sondern diese Entscheidung explizit seinen Mitgliedskommunen überlassen.
Ein Sprecher des Bundesverbandes der AOK hingegen erklärte auf Nachfrage von eGovernment Computing, den Kommunen entstünden durch den Einsatz der Karte keine weiteren Kosten. Bei der AOK verwies man in diesem Zusammenhang zudem auf das Beispiel der Hansestadt Hamburg, die durch den Einsatz der Gesundheitskarte für Asylbewerber und Flüchtlinge bereits 1,6 Millionen Euro an Kosten eingespart habe.
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