Digitale Transformation in Bayern Steuerungsgremien treiben eGovernment
Der Freistaat Bayern drückt bei eGovernment und Verwaltungsdigitalisierung aufs Tempo und arbeitet zum Jahreswechsel an einer Reihe wichtiger Initiativen und Projekte. So bekommt das Digitalministerium ein Beschleunigungsbudget von 16 Millionen Euro.
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Geht es um eGovernment und Verwaltungsdigitalisierung, kann man den Verantwortlichen in Bayern mangelndes Selbstbewusstsein nun wahrlich nicht vorwerfen. Nachdem der Gesetzentwurf zum neuen Digitalgesetz des Freistaats mit der Lesung im Landtag nun eine weitere Hürde genommen hat, sieht sich Digitalministerin Judith Gerlach auf „gutem Weg zum europäischen eGovernment-Champion“. Und ganz unberechtigt ist die breite Brust ja nicht. Immerhin sieht der Gesetzesentwurf die Verankerung digitaler Rechte für Bürger und Unternehmen vor (eGovernment Computing berichtete). Ein Unterfangen, an dem man in der EU-Kommission und im Europaparlament noch ebenso arbeitet wie im Bund. Judith Gerlach betonte denn auch in diesem Zusammenhang, dass laut einer Studie der TU München der Freistaat mit seinem Digitalgesetz sogar im europäischen Vergleich ganz vorne liege.
Mit dem Digitalgesetz zur europäischen Spitze
Mit dem neuen Bayerischen Digitalgesetz werde Digitalisierung auch rechtlich nicht nur punktuell, sondern als zusammenhängender Sachbereich erfasst. Der Gesetzentwurf besteht aus drei Kernbausteinen. In einem ersten „Allgemeinen Teil“ werden erstmals Digitalisierungsaufgaben des Freistaats gesetzlich definiert und wesentliche digitale Rechte der Bürger verankert. Zu den gesetzlich definierten Aufgaben des Freistaats im Bereich der Digitalisierung zählen, laut bayerischem Digitalministerium, unter anderem die Förderung digitaler Technologien, leistungsfähiger digitaler Infrastrukturen sowie die Digitalisierung der Verwaltung.
Der zweite Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt in der erstmaligen Verankerung einer „Charta“ digitaler Rechte und Gewährleistungen. Beim heutigen Stand der Digitalisierung sei die Ausübung fast aller Grundrechte eng mit der Möglichkeit des Internetzugangs verknüpft. Daher solle im Bayerischen Digitalgesetz bundesweit erstmals ein explizites Abwehrrecht auf freien Zugang zum Internet verankert werden. Zudem schreibt das Gesetz weitere Rechte fest, etwa das Recht auf Mobile Government und Digitale Identität. Drittens umfasst der Entwurf des Digitalgesetzes ein umfassendes Programm zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau durch ein effizientes und innovationsoffenes digitales Verwaltungsrecht.
Digitalrat, Digitalagentur und Digitalmonitoring
Und auch sonst stehen im Freistaat derzeit alle Zeichen auf Aufbruch. So hat das Kabinett im Freistaat noch kurz vor den Weihnachtstagen weitreichende Strukturen zur Umsetzung der digitalen Transformation beschlossen. Die Maßnahmen sollen spürbare Fortschritte bei der Alltagsdigitalisierung bringen und die Digitalisierung der Verwaltung noch einmal deutlich beschleunigen, heißt es dazu aus München.
Die Digitalagentur hat bereits zum Jahresbeginn in Form einer privatrechtlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die Arbeit aufgenommen und soll vor allem Potenziale bei der Digitalisierung der staatlichen Behörden heben. Dazu soll sie als interne Beratungseinheit der Staatsregierung agieren und Digitalisierungsmöglichkeiten in der Verwaltung aufspüren und die einzelnen Ressorts operativ bei Projekten zur digitalen Transformation unterstützen.
Mit dem Digitalrat soll ein zentrales Gremium innerhalb der Staatsregierung zur Steuerung der digitalen Transformationsprojekte institutionalisiert werden. Der Digitalrat, in dem sowohl die Staatskanzlei wie auch alle Fachressorts vertreten sind, soll regelmäßig auf Ebene der Amtschefs tagen. Nach Bedarf können Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft hinzugezogen werden. Für einen detaillierteren und strukturierteren Überblick über den Stand der Digitalisierung in Bayern wird zudem ein Digitalmonitoring etabliert. Mit diesem soll ein effizientes und modernes Instrument geschaffen werden, das die Digitalisierungsaktivitäten und den transformatorischen Fortschritt in Bayern gebündelt und anschaulich darstelle.
Beschleunigungsbudget für Digitalprojekte
Um das Umsetzungstempo für ausgewählte Digitalprojekte der Staatsregierung zu erhöhen, erhält das Bayerische Digitalministerium darüber hinaus ein ressortübergreifendes Beschleunigungsbudget für digitale Transformation in Höhe von 16 Millionen Euro. Die Mittel können von allen Fachressorts für Projekte der digitalen Transformation in Anspruch genommen werden. Darunter fallen etwa die Konzeption und der Aufbau von Portalen und Plattformen, Fachverfahren, Bürgerservices, Pilotprojekte zum Einsatz neuer Technologien (etwa KI und Blockchain) oder andere IT-Vorhaben der Ressorts.
Darüber hinaus will der Freistaat laut Kabinettsbeschluss auch in den Ausbau seiner digitalen Infrastruktur weiter investieren. So soll unter anderem die Rechenzentrums-Infrastruktur gezielt weiterentwickelt werden. Dies ermögliche es, Bürgern und Unternehmen in Zukunft künftig noch mehr moderne, sichere und nutzerfreundliche eGovernment-Leistungen zur Verfügung zu stellen. Geplant sind daneben verschiedene Beratungscenter, die Verwaltungen etwa bei der OZG-Umsetzung unterstützen sollen. mk
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