Zeile 24 überprüfen Steuer-Software sorgt für Fehler in Einkommensteuer-Bescheinigungen
Tausende Einkommensteuerbescheinigungen für das Jahr 2010 wurden von Arbeitgebern falsch ausgestellt. In die meisten Arbeitgeber-Lohnprogramme wurden gesetzliche Neuerungen fehlerhaft eingepflegt. Im Durchschnitt kostet das die Betroffenen 1.000 Euro Steuererleichterung.
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Der Lohn- und Einkommensteuer-Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD) will es zuerst entdeckt haben: „Die meisten Arbeitgeber-Lohnprogramme berücksichtigen die Änderungen des neuen „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ nicht korrekt und erstellen derzeit unzutreffende Lohnsteuerbescheinigungen“. Der inhaltliche Bug kann krankenversicherte Steuerzahler (freiwillig, gesetzlich und privat) treffen, die mehr als 45.000 Euro brutto im Jahr verdienen.
Zu wenig Steuerminderung
Das Problem sind abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen, die in den fehlerhaften Bescheinigungen für das Finanzamt viel zu niedrig angesetzt wurden. Der LHRD geht von einer fehlenden Steuerminderung von durchschnittlich 1.000 Euro pro Steuerzahler für das Gesamtjahr 2010 aus.
Rechtlicher Hintergrund
Hintergrund ist die neue Bescheinigungspflicht, die das „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ dem Arbeitgeber auferlegt. Bisher wurden in Lohnsteuerbescheinigungen die Sozialversicherungsbeiträge in einer Summe ausgewiesen. Nun müssen sie einzeln aufgeführt werden. Und hier liegt der Hund begraben: Aktuell werden nur die Arbeitnehmer-Anteile bescheinigt. „Tatsächlich müssten aber die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteile in diesen Zeilen eingetragen werden“, war von der Lohnsteuerhilfe zu erfahren. Fehlerhafte Bescheinigungen erkennt man am besten anhand der Zeile 24. Nur wenn diese Zeile leer ist, hat der Arbeitgeber laut LHRD auf jeden Fall ein korrektes Papier ausgehändigt. Liegt ein Fehler vor und wurde die Einkommensteuererklärung für 2010 bereits abgegeben, muss Einspruch eingelegt werden, so der Bund der Steuerzahler.
Software-Hersteller versus Bundesfinanzministerium
Doch wer trägt Schuld an dem Schlamassel? Die Riege der Software-Hersteller und die Finanzverwaltung schieben sich derzeit gegenseitig den schwarzen Peter zu. Laut Ministerium hätten Hersteller bei Unklarheiten nochmals nachfragen müssen. Laut Herstellern waren die Angaben des Ministeriums nicht unklar, sondern unmissverständlich aber falsch. Beispielsweise argumentiert DATEV: „Im vorliegenden Fall ist die Formulierung für die Software-Hersteller nicht zweifelhaft gewesen, wie auch ihre einheitliche Interpretation in der Umsetzung zeigt.“
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