SAR-Werte-Studie zum Digitalfunk BOS Sprechfunkgeräte entsprechen Arbeitsschutzgrenzwert

Autor Ira Zahorsky

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat im Auftrag der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) eine Studie zu SAR-Werten im Digitalfunk BOS durchgeführt. Damit liegt nun eine wissenschaftliche Risikobewertung vor, die unter realistischen Gebrauchsbedingungen durchgeführt wurde.

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Die Grenzwerte für Handfunkgeräte werden der SAR-Werte-Studie zufolge nicht überschritten.
Die Grenzwerte für Handfunkgeräte werden der SAR-Werte-Studie zufolge nicht überschritten.
( © benjaminnolte - Fotolia)

In der SAR-Werte-Studie wurde untersucht, inwiefern beim Gebrauch von TETRA-Endgeräten (Handfunkgeräte mit und ohne abgesetztem Mikrofon/Lautsprecher–Kombination als auch fahrzeuggebundene Endgeräte mit separaten Außenantennen), die im deutschen BOS-Digitalfunknetz verwendet werden, Temperaturerhöhungen im Körper und detailliert im Bereich des Kopfes unter besonderer Berücksichtigung des Auges auftreten können.

Dabei wurden die maximal möglichen als auch die durchschnittlich zu erwartenden SAR-Werte (spezifische Absorptionsrate als Maß für die Aufnahme elektromagnetischer Energie, die in Körperwärme umgewandelt wird) in verschiedenen Positionen (beispielsweise Gürtel-, Brusttrageweise, Trageweisen in Kopfnähe wie Telefonierhaltung und Frontposition des TETRA-Endgerätes) sowie in unterschiedlichen Betriebsszenarien und Einsatzsituationen ermittelt. Darüber hinaus wurden auch die damit verbundenen möglichen lokalen Temperaturerhöhungen in bestimmten, besonders empfindlichen Zielorganen untersucht.

Die SAR-Werte-Studie stellte fest, dass es selbst bei einem untypischen Szenario – bei einem Gebrauch des Handfunkgerätes im Fahrzeuginneren, bei welchem das Gerät über einen längeren Zeitraum den Kopf berührt und dieser zudem am Metallgehäuse des Fahrzeuges angelehnt ist (gemessen bei der im Digitalfunk BOS untypischen Bedingung einer Sendeleistung von einem Watt mit einer Bündelung aller vier Zeitschlitze) – zu keiner Überschreitung des Arbeitsschutzgrenzwertes kommt. Diese Feststellung ist laut Studie selbst bei gleichzeitiger Nutzung mehrerer Handsprechfunkgeräte in derselben Fahrzeugkabine zutreffend. Der Grenzwert für beruflich exponierte Personen liegt bei zehn Watt pro Kilogramm, der Grenzwert für die Allgemeinbevölkerung bei zwei Watt pro Kilogramm.

Einsatznahe Messungen

Einige Bundesländer haben für den Arbeitsschutz ihrer jeweiligen Einsatzkräfte eigene einsatznahe Messungen durchgeführt. In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2011 in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur Messungen der elektromagnetischen Felder beim Betrieb von TETRA-Handsprechfunkgeräten in Fahrzeugen durchgeführt. Hierbei wurden unterschiedliche Szenarien berücksichtigt, die dem Polizeialltag möglichst nahe kommen.

Bei den Messungen wurden auch Szenarien der polizeilichen Praxis beleuchtet, in denen gleichzeitig mehrere verschiedene Mobilfunkgeräte (GSM, HRT, MRT) in sehr enger räumlicher Nähe in Fahrzeugen oder Räumen zusammentreffen und ohne Außenantenne beziehungsweise an der Person getragen werden. Im Ergebnis zeigte die Untersuchung der Projektgruppe für den Digitalfunk BOS Baden-Württemberg, dass die Messergebnisse deutlich unter den geltenden Grenzwerten liegen.

Da die Wände eines Fahrzeuges die Empfangsqualität des Handfunkgerätes im Innern jedoch vermindern können, werden in Einsatzfahrzeugen vornehmlich fest verbaute Funkgeräte mit Außenantennen (MRT) verwendet.

Messungen Handfunkgerät im Kfz

Für die Funktionssicherheit der Fahrzeugelektronik empfehlen die Fahrzeughersteller zudem den fachgerechten Einbau von Außenantennen oder eine Einbaufreigabe vom Hersteller. Hierdurch sollen etwaige Störungen mit anderen elektronischen Geräten des Fahrzeuges vermieden werden.

In Brandenburg wurden Messungen mit MRT sowie HRT mit KFZ-Außenantennen durchgeführt. Ingenieure des Kölner Fachinstituts für elektromagnetische Verträglichkeit zur Umwelt haben bisher in mehr als 100 Polizeifahrzeugen die elektromagnetischen Felder des Digitalfunk BOS gemessen. Den Messungen wurde das Worst-Case-Szenario eines mindestens fünf-minütigen, permanenten Sendebetriebes zugrunde gelegt.

Der Eintritt dieses Worst-Case-Szenarios ist in der Praxis jedoch äußerst unwahrscheinlich, da ein ununterbrochener Sendebetrieb von mindestens fünf Minuten – also beispielsweise ein Gruppenruf, bei dem ein Nutzer für die Dauer von fünf Minuten die Sendetaste ununterbrochen gedrückt hält – keinem normalen Nutzungsverhalten entspricht. Bei einem in der Praxis üblichen Gruppenruf wird der Sendevorgang des Funkgerätes unterbrochen, sobald die Sendetaste durch den Nutzer – nach Absetzen einer Nachricht – losgelassen wird. Das heißt: Während ein anderer Nutzer im Rahmen der Gruppenkommunikation spricht, ist der Sender des eigenen Funkgerätes inaktiv.

Die Messungen in den Fahrzeugen wurden an allen Sitzpositionen im Fahrzeug sowie an den Seitenfenstern durchgeführt. Die Stärke der elektromagnetischen Felder lag in allen vermessenen Fahrzeugen trotz Worst-Case-Szenario, laut der Untersuchung der Projektorganisation Digitalfunk BOS Land Brandenburg, unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes für die Allgemeinbevölkerung.

Mit Blick auf den Arbeitsschutz und den störungsfreien Funkverkehr in den Fahrzeugen können der Bund und die Bundesländer eigene Betriebsregelungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlassen. Als Ergebnis der vorliegenden Untersuchungen ist jedoch festzustellen, dass es keine wissenschaftlichen Belege dafür gibt, dass der Digitalfunk BOS in den beschriebenen Szenarien die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer gefährdet.

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