Vitako-Positionspapier Spardose eGovernment

Redakteur: Manfred Klein

Wie lassen sich die bürokratischen Hindernisse, die immer noch der Umsetzung von eGovernment im Wege stehen, beseitigen? Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, hat nun mit einer „Negativliste“ einen neuen Anlauf unternommen.

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Noch immer behindern Schriftformerfordernis und andere Nachweispflichten eGovernment
Noch immer behindern Schriftformerfordernis und andere Nachweispflichten eGovernment
(Bild: Sergey Nivens – Fotolia.com)

Egal welche Studie man zu Rate zieht, die Zugriffsraten im eGovernment sind längst nicht so wie sie sein sollten. Mit dieser Zurückhaltung einher geht auch, dass die Einspareffekte der elektronischen Verwaltung längst nicht so hoch ausfallen, wie prognostiziert.

Schuld an der Misere sind jedoch weder die Bürger, noch die Wirtschaft, sondern die offenbar nicht zu reduzierende Bremswirkung von bürokratischen Hemmnissen. Trotz Normenscreening bremsen immer noch zahlreiche unnötige Schriftformerfordernisse und diverse analoge Informations- und Nachweispflichten eGovernment aus.

Bereits 2012 hatte Vitako mit einer Positivliste auf diese Problematik hingewiesen und 20 kommunale Prozesse auf ihre elektronische Umsetzbarkeit nach damaligem Recht untersucht. Nun versucht es der Verein umgekehrt. Von dem Projekt einer Negativliste erhofft sich der Verein mehr Breitenwirkung, dazu wurden ebenfalls wieder verschiedene Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen daraufhin analysiert, wie diese Prozesse schneller, bürgerfreundlicher und günstiger gestaltet werden können.

So funktioniert eGovernment

Für die Untersuchung wurden die folgenden zehn digitale Topleistungen für Wirtschaft und Bürger ausgewählt:

  • Fahrerkarte,
  • Reisegewerbekarte,
  • Sondernutzung Straßenraum,
  • Sondernutzung Aufgrabungen
  • Gewerbeanmeldung,
  • Wohnsitzanmeldung,
  • Unterhaltsvorschuss,
  • Wohngeldantrag,
  • Geburtsurkunde und
  • Anhörung Owl.

Sieben der zehn (Teil-) Prozesse könnten, so die Autoren, auch nach geltendem Recht bereits heute vollständig elektronisch abgewickelt werden. Allerdings, so die Autoren weiter: „Elektronische Transaktionen sind in der Praxis aber die Ausnahme, das heißt bei den untersuchten Prozessen gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen der rechtlichen Betrachtung und der gelebten Verwaltungspraxis, die von lieb gewordenen Gewohnheiten geprägt ist.“

Um dieses Muster aufzubrechen, fordern die Autoren eine Reihe notwendiger Veränderungen, die im Rahmen der Digitalisierung der Prozesse durchzuführen seien. Im Einzelnen seien dies:

  • der Verzicht auf Unterschriften und eine Identitätsprüfung ebenso wie der Verzicht auf persönliche Vorsprache bei der Antragstellung,
  • die Verwendung elektronischer Formulare und die Möglichkeit elektronischen Bezahlens,
  • eine Upload-Möglichkeit für erforderliche Nachweise oder
  • die Beschaffung von Nachweisen durch die Behörden untereinander.

Ihr Fazit dazu: „Jede dieser Maßnahmen trägt dabei zu erheblichen Kosteneinsparungen sowohl auf Seiten der Kunden als auch der Verwaltung bei. Bei allen von uns untersuchten Prozessen lassen sich erhebliche Einsparpotenziale realisieren. Der Vergleich der erhobenen Ist-Kosten mit den errechneten Kann-Kosten zeigt Werte zwischen 30 und mehr als 70 Prozent, die pro Prozess eingespart werden können.“

Um diese Einsparungseffekte zu realisieren, fordern die Verfasser die Abkehr von alten liebgewohnen Gewohnheiten. Nur so ließen sich die elektronischen Möglichkeiten zur medienbruchfreien Gestaltung von Verwaltungsprozessen ausschöpfen.

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