eGovernment-Gesetz heute im Bundestag „Sonstige sichere Verfahren“ – das ist die De-Mail-Hintertür im Wortlaut
Der Zeitplan der heutigen Bundestagssitzung müsste sich schon um mehrere Stunden verschieben, wenn das eGovernment-Gesetz erst um 2 Uhr morgens verabschiedet werden soll. Die abschließende Lesung soll eigentlich gegen 21.25 Uhr beginnen. Dann allerdings wackelt die Exklusivität von De-Mail nur ein bißchen.
Anbieter zum Thema

Der Bundestag kündigt den Beschluss über die „Förderung der elektronischen Verwaltung“ so an:
„Ziel des Gesetzes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz soll dadurch über die föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten und Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Die halbstündige abschließende Lesung beginnt gegen 21.25 Uhr.“
Und das ist die Änderung (unter 4.) im Verwaltungsverfahrensgesetz, die Ausnahmen vom De-Mail-Verfahren für Behörden und Bürger ermöglichen, also die ePost wieder ins Spiel bringen könnte:
(ID:39233350)