BKA und Bundespolizei: Daten geschreddert statt archiviert Software löscht Beweismittel beim Bundeskriminalamt

Redakteur: Gerald Viola

Oh, ist das peinlich: Drei Monate lang hat die Überwachungssoftware beim Bundeskriminalamt Daten automatisch gelöscht. Eigentlich sollten sie automatisch archiviert werden. Das BKA versichert: Überwachungsmaßnahmen bei Ermittlungen gegen Mitglieder und Unterstützer des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) waren nicht betroffen.

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Daten futsch: Jetzt müssen sich die Auswertungsbeamten vor Gericht erinnern ...
Daten futsch: Jetzt müssen sich die Auswertungsbeamten vor Gericht erinnern ...
(Foto: Cybrain - Fotolia.com)

Bereits im Februar hatte die Firma Syborg dem Bundeskriminalamt (BKA) mitgeteilt, dass in der von ihr entwickelten Software zur Überwachung der Telekommunikation ein Fehler festgestellt worden sei. Dieser habe dazu geführt, dass zwischen Mitte Dezember 2011 und Mitte Februar 2012 auf der von BKA und Bundespolizei (BPol) gemeinsam genutzten Tele­kommunika­tions­überwachungsanlage am BKA-Standort in Wiesbaden fälschlicherweise Daten automatisiert gelöscht wurden.

Der Fehler sei aufgefallen, als ein Software-Update in anderer Sache aufgespielt worden war. Von der Löschung sind gemäß Analyse der Programmierer Daten betroffen, die bei fehlerfreier Funktion der Software von einem sogenannten Onlinespeicher automatisch in ein Langzeitarchiv hätten ausgelagert werden sollen. Hierbei werden jeweils die ältesten Daten aus dem Onlinespeicher in das Archiv übertragen.

Das Bundeskriminalamt: „Eine Sicherung der Daten in Form einer Sicherungskopie konnte aufgrund des Software-Fehlers nicht stattfinden: denn anstatt die Daten aus dem Onlinespeicher in ein Langzeitarchiv auszulagern, wurden sie automatisiert gelöscht.“

Es sei ausgeschlossen, dass die im Rahmen der Ermittlungen gegen Mitglieder und Unterstützer des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) durchgeführten Telekommunikationsüberwachungen von Datenlöschungen betroffen sind: „Alle Daten aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) stehen für das Ermittlungsverfahren uneingeschränkt zur Verfügung. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wurde informiert.“

In einzelnen anderen Ermittlungsverfahren sei es zwar zu Datenverlusten, nicht aber zu Informationsverlusten gekommen: „In allen Ermittlungsverfahren wurden die verfahrensrelevanten Verbindungen ausgewertet, deren Inhalte sind bereits vor der fehlerhaften Datenlöschung aktenkundig gemacht worden. Für die Ermittlungsverfahren in diesen Fällen stehen die Auswertungsbeamten als Zeugen im Gerichtsverfahren zur Verfügung. Davon wurden die zuständigen Staatsanwaltschaften und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Kenntnis gesetzt.“

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