gesponsertDigitalisierung des Gesundheitswesens Sicherer Dokumentenaustausch spielt Schlüsselrolle

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach fordert einen Neustart für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Vorgesehen ist ein Gesetzespaket, das unter anderem die Forschung auf Grundlage von Gesundheitsdaten erleichtert. Ein datenschutzrechtlich heikles Unterfangen, das einmal mehr die Notwendigkeit eines manipulationssicheren Datentransfers verdeutlicht.

(© Suriyo – stock.adobe.com)

„Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück. Das können wir nicht länger verantworten“, so Gesundheitsminister Lauterbach Anfang März. Dass diese These durchaus begründet ist, zeigt der Blick ins Ausland. Insbesondere Israel verfügt über ein ausgeklügeltes Hightech-Gesundheitssystem, dessen Anfänge über 25 Jahre zurückreichen. Heute gibt es dort für jeden Bürger ein lückenlos digitales Patientendossier, in dem jeder Arztbesuch, jeder Befund und jedes Medikament hinterlegt sind. Bereits 2018 hat die dortige Regierung damit begonnen, die medizinischen Daten ihrer neun Millionen Bürger anonymisiert für Forschungs- und Entwicklungszwecke zur Verfügung zu stellen.

Ähnlich fortschrittlich ist Estland. 99 Prozent der Bürger verfügen über eine digitale Patientenakte, deren Verwaltung über das Smartphone erfolgt. Arzttermine werden digital gebucht, Sprechstunden online abgehalten. Krankschreibungen erfolgen automatisiert und papierlos. Dank der digitalen Patientenakte kann sich der behandelnde Arzt einen Überblick über die bisher erfolgten medizinischen Interventionen verschaffen – von verordneten Arzneimitteln, über Blutwerte und Röntgenbilder bis hin zu möglichen Krankenhausaufenthalten.

Neustart für die Digitalisierung des Gesundheitswesens

Deutschland muss aufholen, soviel ist klar. Den nötigen Schwung für die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens erhofft sich der Bundesgesundheitsminister durch ein Maßnahmenpaket, das in den nächsten Wochen vorgestellt werden soll. Bereits bekannt ist, dass das E-Rezept zum verbindlichen Standard für die Arzneimittelversorgung wird. Im September letzten Jahres eingeführt, wurde es bislang nur schleppend angenommen. Helfen soll nun eine vereinfachte Anwendung. Das rosa Papierrezept wird durch einen Handycode ersetzt, mit dem sich in der Apotheke das verschrieben Medikament abholen lässt. Wer kein Handy besitzt, erhält den Code weiterhin in Papierform.

Ebenfalls forciert wird der Durchbruch der elektronischen Patientenakte (ePA). Bis Ende nächsten Jahres soll sie verpflichtend für jeden gesetzlich Versicherten sein und alle relevanten Informationen zur Krankenhistorie umfassen. Noch werden Untersuchungen oft mehrfach wiederholt, weil die bereits vorhandenen Ergebnisse anderer Fachärzte nicht bekannt sind. Mit einer lückenlosen ePA ließen sich derartige Dubletten vermeiden. Neu ist die Idee nicht, als freiwilliges Angebot war sie bereits 2021 lanciert, aber nur wenig genutzt worden. Neues Ziel ist, dass bis 2025 mindestens 80 Prozent der gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte nutzen.

Eine echte Neuerung ist das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das die Forschung auf Grundlage von Gesundheitsdaten erleichtern soll. Hierfür ist der Aufbau einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle notwendig, die den Zugang zu pseudonymisierten Daten aus verschiedenen Quellen wie Registern und Krankenkassen ermöglicht. Wie hilfreich eine derartige systematische Auswertung ist, hat sich während der Pandemie gezeigt. Dank seines höchst digitalisierten Gesundheitssystems und der langjährigen Datenauswertung konnte Israel als Modellland für die Wirksamkeit von Impfungen herangezogen werden – mit Vorteilen für die ganze Welt. Viele der globalen Entscheidungen im Umgang mit der Pandemie basierten auf den dort gewonnenen Erkenntnissen.

Wie steht es um den Datenschutz?

Datenschützer sehen in den neuen Plänen der Bundesregierung womöglich den Supergau, in Summe fallen die Reaktionen auf den Digitalisierungs-Neustart aber durchweg positiv aus. Aus Sicht der Verbraucherzentralen profitieren Patienten, wenn sie digital durch das komplizierte Gesundheitswesen navigieren können. Bei der ePA müsse aber festzulegen sein, welcher Arzt auf welche Daten zugreifen darf. Laut Markus Beier, Bundesvorsitzender des deutschen Hausärzteverbandes, habe sie das Potenzial, die Versorgung der Patienten deutlich zu verbessern und zu vereinfachen. Er fordert von der Bundesregierung aber eine praxistaugliche elektronische Patientenakte, die den Ansprüchen an einen vernünftigen Datenschutz gerecht wird. Bitkom-Präsident Achim Berg sieht in der ePA das Kernstück der digitalen Gesundheitsversorgung und den Durchbruch bei der Transformation des Gesundheitswesens.

Werden die Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung umgesetzt, entsteht eine unvorstellbare Menge personenbezogener – also höchst vertraulicher – digitaler Daten. Deren Schutz und Sicherheit muss jederzeit höchste Priorität haben, denn auch hier gilt: Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens darf nicht auf Kosten der Patientenrechte gehen. Eine Schlüsselrolle kommt hier dem Dokumentenaustausch zu. Sowohl das geplante Digitalgesetz als auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz gehen mit einem steten Austausch erfasster Daten einher, der zwingend manipulationssicher erfolgen muss.

Manipulationssicherer Dokumentenaustausch

Der Berliner Hersteller Ferrari electronic hat mit seiner OfficeMaster Suite eine softwarebasierte Lösung für genau dieses Einsatzszenario entwickelt. Sie lässt sich unkompliziert und nahtlos in bereits vorhandene Groupware oder E-Mail-Clients integrieren und stellt einen manipulationssicheren, DSGVO- und rechtskonformen Dokumententransfer in IP-Umgebungen sicher. Verschiedenste Kommunikationswege wie Fax, Voicemail, SMS und Next Generation Document Exchange (NGDX) werden auf einer einheitlichen Plattform vernetzt, Papierdokumente digitalisiert und optimal für die weitere Bearbeitung in KIS oder Dokumentenmanagementsystemen vorbereitet.

Den Transfer der Dokumente realisiert die OfficeMaster Suite über den Standard Next Generation Document Exchange (NGDX). Er sorgt dafür, dass die Dokumente als PDF und mehrfach verschlüsselt im E-Mail-Postfach des Empfängers eingehen. Formatierungen, Farben und selbst hohe Auflösungen bleiben erhalten, was einen verlustfreien Austausch von Patientendaten, Arztbriefen oder Laborergebnissen ermöglicht. Auch hybride Dokumente lassen sich übertragen. Der Datentransfer selbst erfolgt in sehr hoher Geschwindigkeit: Bei reiner IP-Übertragung können die Dokumente bis zu hundertfach schneller als per Fax übermittelt werden – selbst ohne NGDX-Gegenstelle. Dies erleichtert insbesondere den Austausch umfangreicher Patientenakten oder großer Dokumente wie Röntgenbilder. Für einen Transfer per E-Mail sind diese nicht selten zu groß – ganz abgesehen von der mangelnden Sicherheit dieser Übertragungsart. Ist der Transfer erfolgreich abgeschlossen, wird dies durch einen qualifizierten Sendebericht bestätigt.

Automatisiertes Auslesen und Verarbeiten von Daten

Für vollständig digitalisierte Prozesse, wie sie das neue Maßnahmenpaket fordert, reicht es nicht aus, Dokumente lediglich digital abzubilden. Gescannte Dokumente erscheinen zwar auf dem Bildschirm, vereinfachen aber nicht die Abläufe. Entscheidend ist, dass die Daten und Metadaten eines Dokuments mit übertragen und im Anschluss automatisiert ausgelesen und verarbeitet werden. Auch das ermöglicht die OfficeMaster Suite. Empfangene Dokumente werden mittels Optical Character Recognition (OCR) mit einem Textlayer zur Texterkennung versehen und für die digitale Verarbeitung vorbereitet. Auch gescannte oder abfotografierte Texte aus Upload-Portalen lassen sich extrahieren. Auf diese Weise lässt sich vermeiden, dass Hausärzte zum Start der neuen Patientenakte die bisherige Krankheitshistorie händisch in die digitale Akte übertragen müssen. Denn dies kostet Zeit, die schlichtweg fehlt.

Wird NGDX an ein Dokumentenmanagementsystem angebunden, können die übertragenen Dokumente automatisch erfasst, Inhalte extrahiert und weitere Prozessschritte, wie das Hinterlegen von Informationen in KIS, Datenbanken oder Praxisverwaltungssystemen, angestoßen werden.

Die so digitalisierten Dokumente lassen sich anschließend frei von Medienbrüchen bearbeiten. Insellösungen werden obsolet und die Basis für integrierte, vernetzte Prozesse gelegt.

Spannungsfeld zwischen Bürokratie und Patientenrecht

Dass die Akteure des Gesundheitswesens eine unfassbare Menge vertraulicher Daten bereithalten, stellt sie in ein enormes Spannungsfeld zwischen Dokumentensicherheit und Bürokratie. Elektronische Prozesse müssen ausnahmslos mit dem Patientenrecht vereinbar sein und digitale Dokumente manipulations- und rechtssicher gehandhabt werden. Diesen Spagat meistert die OfficeMaster Suite dank multipler Sicherheitsmechanismen.

Um zu verhindern, dass Inhalte mitgelesen oder abgefangen werden, sind sowohl das Dokument als auch der Transportweg synchron und asynchron verschlüsselt, ohne dass Schlüssel ausgetauscht werden müssen, weil das in die Suite integriert ist – der Austausch von Schlüsseln ist damit obsolet. Überprüfen lässt sich die Unversehrtheit der Dokumente durch integrierte Hashes. Sind diese beim Versender und Empfänger identisch, wurde das Dokument auf dem Versandweg nicht verändert. Mit einem zusätzlichen Übertragungsmodus ähnlich Cloud-Relay können große Dokumente ohne Nutzereingriff rechtssicher und verschlüsselt über das Internet übertragen werden, lediglich der Schlüsselaustausch findet per klassischem Telefonnetz statt. Darüber schließt die OfficeMaster Suite potenziell schädliche, aktive Inhalte wie Hyperlinks oder Applikationen – über die häufig Schadprogramme eingeschleust werden – per se von der Übertragung aus.

Dass die Bundesregierung einen Neustart der Digitalisierung im Gesundheitswesen forciert, ist überaus wichtig und begrüßenswert. Trotz der enormen Vorteile digitaler Prozesse darf die Datensicherheit zu keinem Zeitpunkt vernachlässigt werden. Eine Schlüsselrolle kommt hier dem Dokumentenaustausch zu, der zwingend durch entsprechende Lösungen abgesichert werden sollte.

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