Nutzerkonto Bund ist eIDAS-konform Sichere Online-Verwaltungsleistungen im In- und Ausland
Um die Identität gegenüber dem Nutzerkonto Bund zu bestätigen, kann jetzt jedes eIDAS-notifizierte Identifikationsmittel eines EU-Staates genutzt werden. So können die Online-Verwaltungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen werden.
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Alle EU-Bürger, die über ein eIDAS-notifizierte Identifikationsmittel, wie beispielsweise einen Personalausweis (eID), verfügen, können sich damit über das Nutzerkonto Bund anmelden und die deutschen Online-Verwaltungsleistungen nutzen. Das Nutzerkonto des Bundes erfüllt dazu die Anforderungen der europäischen Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (eIDAS-Verordnung).
Die Identifizierung funktioniert aus allen EU-Ländern, die ihrerseits die technische Voraussetzung für den eIDAS-konformen Austausch geschaffen haben. In einem ersten Schritt ist die technische Anbindung von Tschechien, Kroatien, Italien und Luxemburg gelungen. „Durch die eIDAS-Konformität wird der Empfängerkreis des Nutzerkontos Bund massiv ausgeweitet – bestenfalls auf Bürgerinnen und Bürger aller weiteren 26 EU-Mitgliedsstaaten“, freut sich Martin Senft, Projektleiter für Weiterentwicklungen am Nutzerkonto Bund bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB).
Dies sei insbesondere für Online-Leistungen des Bundes – sowie im Rahmen der Interoperabilität auch mittelfristig für Länder – ein essentieller Fortschritt, um allen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern die Inanspruchnahme deutscher eGovernment-Plattformen anbieten zu können.
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eIDAS
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