Einigung unter Vorbehalt Schweizer Bundesrat beschließt Finanzierungsanteil für eGovernment

Redakteur: Manfred Klein

Der Schweizer Bundesrat hat die finanziellen und personellen Ressourcen freigegeben, die der Bund ab 2016 für die nationale eGovernment-Zusammenarbeit einsetzen wird. Zudem hat der Bundesrat die im Entwurf vorliegenden überarbeiteten Grundlagen für die eGovernment-Zusammenarbeit ab 2016 zur Kenntnis genommen.

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Schweizer Bundesrat gibt eGovernment-Budget frei – vorbehaltlich
Schweizer Bundesrat gibt eGovernment-Budget frei – vorbehaltlich
(Bild: Schlierner - fotolia.com)

Seit 2007 treiben Bund, Kantone und Gemeinden eGovernment in der Schweiz gemäß der gemeinsamen eGovernment-Strategie voran. Die Umsetzung der Strategie erfolgt dezentral aber koordiniert unter der Aufsicht eines interföderal zusammengesetzten Steuerungsausschusses, der von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf geleitet wird.

Da die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die eGovernment-Zusammenarbeit in der Schweiz nur noch bis Ende 2015 gültig ist, hat der Steuerungsausschuss Ende 2013 die Erarbeitung der nötigen rechtlichen und institutionellen Grundlagen für die eGovernment-Zusammenarbeit ab 2016 in Auftrag gegeben. Die überarbeiteten und weiterentwickelten Grundlagendokumente – Strategie, Rahmenvereinbarung und Umsetzungskonzept – wurden Bund, Kantonen und Gemeinden zur Konsultation vorgelegt.

Finanzierung von eGovernment Schweiz ab 2016 seitens Bund gesichert

Der in der Konsultation vorgelegte Entwurf der öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung ab 2016 sieht vor, dass Bund und Kantone die Kosten für die gemeinsamen eGovernment-Anstrengungen paritätisch tragen. Dazu gehören sowohl die Finanzierung des Schwerpunktplans, in dem die strategischen Projekte und Leistungen geführt werden, als auch der Geschäftsstelle, welche die Umsetzung koordiniert und die Projekt- und Leistungsverantwortlichen fachlich unterstützt.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung den Finanzierungsanteil des Bundes für die Weiterführung von eGovernment Schweiz ab 2016 gutgeheißen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass sich Bund und Kantone in der Rahmenvereinbarung und der paritätischen Finanzierung einigen.

Neue Stoßrichtung für die eGovernment-Zusammenarbeit ab 2016

Der Bundesrat hat von den überarbeiteten Grundlagen­dokumenten für die eGovernment-Zusammenarbeit ab 2016 und der darin verankerten neuen Stossrichtung Kenntnis genommen. Strategie, Rahmenvereinbarung und Umsetzungskonzept werden bis Juni 2015 im Rahmen einer Konsultation bei Bund, Kantonen und Gemeinden beurteilt.

Die Finalisierung der drei Dokumente erfolgt auf Basis der Stellungnahmen seitens der beteiligten Behörden bis im Herbst 2015. Dem Bundesrat werden die Grundlagendokumente im November 2015 zur Ratifizierung vorgelegt.

Die in der seit Februar gültigen eGovernment-Strategie definierten strategischen Ziele sollen dazu dienen, die im Leitbild definierte Zielsetzung zu erreichen. Sie bilden die Grundlage für die Priorisierung im Rahmen der Strategieumsetzung.

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