Breitbandausbauziele in Gefahr „Schwarzer Tag für den Glasfaserausbau“

Autor / Redakteur: Bernhard Lück / Dipl.-Ing. (FH) Andreas Donner |

Für Breko, Buglas und VATM macht die Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Einsatz von VDSL2-Vectoring in den bundesweit knapp 8.000 Nahbereichen rund um die Hauptverteiler den 1. September zu einem „schwarzen Tag für den zukunftsfähigen, nachhaltigen Glasfaserausbau“.

Anbieter zum Thema

Nach Ansicht von Breko, Buglas und VATM sieht es für den Glasfaserausbau in Deutschland nach der BnetzA-Entscheidung düster aus.
Nach Ansicht von Breko, Buglas und VATM sieht es für den Glasfaserausbau in Deutschland nach der BnetzA-Entscheidung düster aus.
(Bild: Bild: releon8211 – Fotolia.com)

Nach Ansicht der Branchenverbände Breko, Buglas und VATM ermöglicht der Beschluss der Regulierungsbehörde der Deutschen Telekom ein weitgehendes Vectoring-Ausbaumonopol in diesen Nahbereichen. „Mit der Entscheidung der BNetzA ist nicht nur die von der Bundesregierung proklamierte 100-Prozent-Abdeckung mit 50 MBit/s bis 2018 in weite Ferne gerückt, sondern vor allem der forcierte Ausbau der in Zukunft dringend erforderlichen Gigabitnetze“, kommentieren die drei Verbändegeschäftsführer Dr. Stephan Albers (Breko), Jürgen Grützner (VATM) und Wolfgang Heer (Buglas).

Zuerst 13, dann 25 und zuletzt noch einmal 30 Verbände aus den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen hätten sich für eine Weichenstellung hin zur Gigabitgesellschaft und gegen ein weitgehendes Vectoring-Monopol ausgesprochen und die Bedeutung der Angebote der Wettbewerber für die gesamte deutsche Wirtschaft als unverzichtbar hervorgehoben. „Bei der BNetzA-Entscheidung sind essenzielle Änderungswünsche nicht berücksichtigt worden – des Beirats, der EU-Kommission, der Monopolkommission und des Bundeskartellamts“, kritisieren die Verbändegeschäftsführer.

Trotz Drängens der EU-Kommission seien wichtige Punkte nicht aufgegriffen worden: ein verbesserter Zugang für Wettbewerber zu den Kabelkanälen der Telekom, ein besseres Abwehrrecht gegen den Quasiexklusivausbau der Deutschen Telekom, das mehr Investitionen der Wettbewerber ermöglichen würde, und eine Verbesserung der „Alles-oder-nichts“-Regel, die erstmals in der deutschen Regulierungsgeschichte ausbauwilligen Unternehmen vorgibt, einen von der BNetzA völlig neu definierten Bereich zu erschließen oder nicht investieren zu dürfen.

Hinsichtlich des Abwehrrechts herrsche eine weitere Unsicherheit, die den alternativen Anbietern und deren Investitionsbereitschaft schade: Denn es gebe bislang keine valide Datenbasis, damit die Wettbewerber feststellen können, ob sie 33 Prozentpunkte mehr Kabelverzweiger erschlossen haben als die Telekom und damit selbst ausbauen dürfen oder nicht.

Verbände wehren sich gegen „Freikauf“ von Regulierung

Der Verlauf des gesamten Verfahrens zeigt aus Sicht von Breko, Buglas und VATM: Investitionszusagen eines regulierten Exmonopolisten mit nach wie vor erheblicher Marktmacht dürften nicht noch einmal derart massiven Einfluss auf Regulierung haben, sodass sich der Exmonopolist auf diese Weise von der Regulierung „freikaufen“ kann. Albers, Grützner und Heer: „Das verdeutlicht, wie gefährlich es ist, Regulierungsentscheidungen aufgrund von Investitionszusagen des marktbeherrschenden Unternehmens zu treffen.“

Der Nutzen für die Bürger sei denkbar gering, weniger als vier Prozent aller Festnetzanschlüsse (Quelle: BNetzA) werden neu mit 50 MBit/s versorgt, deutlich mehr und qualitativ besser wäre beispielsweise mit gezielter Förderung erreichbar gewesen. In vielen Fällen würden bestehende, leistungsfähigere NGN-Infrastrukturen sogar gezielt aufgrund dieser staatlichen Regelung überbaut und damit entwertet – aus Sicht der Verbände das Gegenteil einer verantwortungsvollen investitionsfördernden Breitbandpolitik.

BNetzA darf sich nicht auf weitere Zugeständnisse einlassen

Gleichzeitig würden die wettbewerbskonform anzubietenden Vorleistungsprodukte und entsprechenden Preise ganz aktuell massiv in Frage gestellt. „Man wolle nicht die Netze der Wettbewerber bauen“ und „man würde gerne die Preise hierfür anheben“ heißt es von Seiten der Deutschen Telekom. Es dürfe hier aus Sicht der Verbände keinesfalls dazu kommen, dass sich die Regulierungsbehörde von der Deutschen Telekom zu (weiteren) Zugeständnissen nötigen lässt. „Die Bundesnetzagentur muss sich strikt an ihre Zusagen gegenüber Brüssel halten – hier steht sie klar im Wort“, unterstreichen Albers, Grützner und Heer. „Der Ablauf dieses unsäglichen Verfahrens, das seit rund eineinhalb Jahren wichtige Ressourcen bindet, zeigt ganz deutlich: Wer den direkten Zugang zur „letzten Meile“ opfert, setzt den Wettbewerb aufs Spiel – und damit auch die Erfolgsgeschichte der Liberalisierung des deutschen TK-Markts.“

Jetzt werde es darauf ankommen, dass die Ersatzprodukte, die die Telekom den Wettbewerbern für den wegfallenden Zugang anbieten muss, qualitativ und preislich Wettbewerb ermöglichen und damit verbraucherfreundliche Angebotsvielfalt sichern – so, wie es die EU-Kommission gefordert hat.

„Auch nach Veröffentlichung des Vectoring-II-Beschlusses besteht weiter keine Planungssicherheit, da von Klagen der Wettbewerber gegen diese Entscheidung ausgegangen werden muss. Das ist allen Beteiligten von Beginn des Verfahrens an klar gewesen“, konstatieren Albers, Grützner und Heer.

(ID:44254385)