Wie gelingt der erfolgreiche Wandel? Schmerzpunkt Verwaltungsdigitalisierung
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Bei der Umsetzung großer Digitalisierungsprojekte kommt es auf die Herangehensweise an. Elisabeth Schulze-Hulitz erläutert in ihrem Gastbeitrag, wie ein solches sinnvolles Vorgehen aussehen kann.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, alle Verwaltungsdienstleistungen digital verfügbar zu machen. Die Umsetzung erfordert jedoch vor allem (IT-)Budgets und Personal mit entsprechendem Know-how. Förderprogramme des Bundes und der Länder sollen Abhilfe schaffen und die Umsetzung des OZG stärken. Allerdings haben viele Behörden die Fördermittel in diesem Jahr zu selten abgerufen, sodass das Bundesinnenministerium den geplanten Etat für 2024 deutlich zusammengestrichen hat. Statt 377 Millionen Euro stehen den Kommunen im kommenden Jahr 3,3 Millionen Euro für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen zur Verfügung.
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OZG-Umsetzung gefährdet?
Debatte um Bundesmittel für digitale Verwaltung
Das legt die Vermutung nahe, dass die Digitalisierung in der Verwaltung längst vorangeschritten ist. Doch das Gegenteil ist der Fall, denn: Das OZG-Ziel ist laut Institut der deutschen Wirtschaft noch lange nicht erreicht. Der Umsetzungsstand für digitale öffentliche Dienste in Deutschland bewegt sich im EU-Vergleich weiterhin im unteren Mittelfeld. Eine aktuelle Detecon-Studie unter Behörden und dort tätigen IT-Dienstleistern untersucht mögliche Ursachen. Diese Ergebnisse und die Erfahrungen aus kommunalen Beratungsprojekten zeigen, wo der Schuh drückt.
Die Krux der Förderanträge
Die Gründe für die unvollständig ausgeschöpften Fördermittel sind vielfältig. Erfahrungen aus der Projektpraxis mit Kommunen zeigen: Einige Behörden kennen weder die Fördermöglichkeiten noch den eigenen (Nachhol-)Bedarf ausreichend. Das ist nicht unerheblich, denn um Fördermittel zu erhalten, müssen die Kommunen im Vorfeld Projektvorhaben beschreiben und bestimmte Förderrichtlinien erfüllen. Gleichzeitig darf mit den beantragten Maßnahmen erst begonnen werden, wenn die Bewilligungsbehörden zugestimmt haben. Dabei ist nicht immer klar, ob und wann die Bewilligung überhaupt erfolgt und die Maßnahme tatsächlich begonnen wird.
Gleichzeitig müssen die Kommunen die Mittel bis zu einem bestimmten Stichtag abgerufen haben. Hinzu kommt, dass die Digitalisierungsmaßnahmen durch die Fördermittel zwar klar umrissen, aber damit inhaltlich stark festgelegt sind. Agile Methoden und ein erfolgreiches Veränderungsmanagement, die für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten notwendig sind, folgen jedoch keinem festen Schema. Diese Eigenschaften fallen durch das Antragsraster und werden somit weder methodisch noch inhaltlich berücksichtigt. Förderanträge müssen daher in Zukunft mehr Flexibilität zulassen, um auch unvorhergesehene Aufgaben zu berücksichtigen.
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