eGovernment-Gesetz Schleswig-Holstein beschließt Gesetzesentwurf
Mithilfe der elektronischen Verwaltung sollen Behörden bürgerfreundlicher, schneller, effektiver und kostengünstiger arbeiten.
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Die juristische Grundlage dafür soll das Gesetz zur elektronischen Verwaltung für Schleswig-Holstein (eGovernment-Gesetz, EGovG), das die Landesregierung jetzt beschlossen hat, schaffen. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Abläufe bei elektronisch angebotenen Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Sowohl das Angebot als auch die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden sollen so optimiert werden. In Kürze soll sich nun der Landtag Schleswig-Holsteins mit dem Entwurf befassen. Das Gesetz soll die Grundlage dafür schaffen, dass Land, Kreise, Gemeinden und andere Behörden nicht mehr mit unterschiedlichen elektronischen Verfahren arbeiten.
Klaus Schlie, Staatsekretär für Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung, bewertet die Annahme des Gesetzesentwurfs durch die Landesregierung so: „Unser Gesetzentwurf ist bundesweit und sogar im benachbarten europäischen Ausland auf großes Interesse gestoßen. Ich gehe deshalb davon aus, dass andere Länder bald nachziehen“.
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