Interview Schäfer fordert Stärkung des IT-Planungsrats
Mit seiner neuen eGovernment-Strategie, der „Digitalen Verwaltung Hessen 2020“ will das Bundesland Hessen die Basis für eine konsequente Fortsetzung der Verwaltungsmodernisierung in den kommenden fünf Jahren legen. Bei der Umsetzung der Strategie wollen Finanz- und Innenministerium eng zusammenarbeiten.
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eGovernment Computing sprach mit Innenminister Peter Beuth und Finanzminister und Landes-CIO Dr. Thomas Schäfer über die Ziele.
Herr Dr. Schäfer, Herr Beuth, Hessen hat dieser Tage seine neue eGovernment-Strategie vorgestellt. Welches sind die wichtigsten Inhalte und Zielsetzungen der Strategie?
Schäfer: Mit der „Digitalen Verwaltung Hessen 2020“ legt die Hessische Landesregierung einen umfassenden Plan für digitales Verwaltungshandeln für die nächsten fünf Jahre vor und setzt ihren im Jahr 2003 begonnenen Kurs der Verwaltungsmodernisierung mithilfe moderner Informations- und Kommunikationstechniken (IKT) konsequent fort.
Die Weiterentwicklung der bestehenden digitalen Dienste für Bürger und Unternehmen und die Etablierung neuer Dienstleistungen sind ein zentraler Bestandteil. Das reicht von Online-Beantragungen für Verwaltungsleistungen, bis hin zum digitalen Verbraucherschutz.
Beuth: Im 21. Jahrhundert muss auch die Verwaltung mit den digitalen Veränderungen in der Gesellschaft Schritt halten. Damit sie bürgernahe und effiziente Dienstleistungen weiterhin erbringen kann, muss sie die neuen Technologien für sich selbst stärker nutzen.
Um es an einem Beispiel zu illustrieren: Wir sind dabei, ein Servicekonto in unserem Internetportal bereitzustellen, über das die Kommunikation der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern aber auch mit der Wirtschaft durch Internettechnologien intensiviert und attraktiver werden soll. Selbstverständlich müssen parallel innerhalb der Verwaltung Zug um Zug die digitalen Prozesse ausgebaut werden, damit diese Vorteile der digitalen Kommunikation nicht durch Medienbrüche beeinträchtigt werden.
Ein wichtiger Baustein dabei ist die Komplettierung der elektronischen Aktenführung in den allgemeinen Verwaltungsprozessen und ihre Ausweitung auf die Personalaktenführung.
Unter anderem soll der „digitale Verbraucherschutz“ gestärkt werden. Was genau ist darunter zu verstehen?
Schäfer: In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hessen fördert wir zukünftig die eMail-Beratung. Diese Beratungsleistung erfolgt selbstverständlich mit der gleichen Qualität und Zuverlässigkeit der bisher üblichen Beratungsformen und sie trägt der schnellen Entwicklung des Mediums Internet Rechnung. Aber auch bestehende Maßnahmen werden permanent erweitert.
Nehmen Sie etwa das Informationsportal der Hessischen Landesregierung mit dem Namen „Verbraucherfenster“. Zielgerichtete Fragen des Verbraucherschutzes in der digitalen Welt werden wir künftig noch stärker berücksichtigen. Das schließt auch die notwendige Information der Bürgerinnen und Bürger zu Themen der IT-Sicherheit und Prävention von Internetkriminalität mit ein.
Unser primäres Ziel ist es hier, die Kompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt zu stärken.
Herr Beuth, muss die eGovernment-Strategie der Landesregierung neben solchen Initiativen nicht auch noch rechtliche Grundlagen schaffen und juristische Anpassungen vornehmen und wie könnten diese aussehen?
Beuth: Am 1. August 2013 ist das eGovernment-Gesetz des Bundes in Kraft getreten. Es legt den Behörden der hessischen Landesverwaltung und den hessischen Kommunen Regelungen auf, die den elektronischen Verkehr zwischen Bürgern und Wirtschaft mit den Verwaltungen erleichtern sollen.
Auch das eJustice-Gesetz entfaltet seine Wirkung: Die Verwaltung wird spätestens ab dem Jahr 2022 nur noch elektronisch mit der Justiz kommunizieren. Da die Behörden auf Landes- und kommunaler Ebene sowohl für die Ausführung von Bundes- als auch von Landesrecht zuständig sind, empfiehlt es sich schon aus Gründen der Rechtsklarheit, auf Länderebene ähnliche Regelungen bei der Ausführung von Landesrecht zu schaffen.
…also ein eGovernment-Gesetz des Landes?
Beuth: Im Bereich des Verwaltungsrechts hat sich eine solche Simultangesetzgebung zwischen Bund und Ländern bewährt. Derzeit prüfen wir, wie ein hessisches eGovernment-Gesetz ausgestaltet werden sollte. Ein Ziel ist die medienbruchfreie elektronische Bearbeitung von Anträgen bis zu deren Bescheidung.
Außerdem sollen die rechtlichen Grundlagen für eine ebenenübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik, insbesondere auch im Verhältnis zwischen dem Land und den Kommunen, verbessert werden. Schließlich, und das liegt mir als Innenminister besonders am Herzen, sollen Regelungen zum Schutz der Informationstechnik in der Öffentlichen Verwaltung getroffen werden.
In dem wir über die Bestimmungen zum Verfahrens- und Organisationsrecht hinausgehende IT-sicherheitsrechtliche Regelungen aufnehmen, setzen wir das Zeichen, dass die Gewährleistung von Cybersicherheit untrennbare Voraussetzung für ein akzeptiertes eGovernment ist.
Schäfer: Der Gesetzesentwurf der Hessischen Landesregierung sieht im Vergleich zu den entsprechenden Gesetzesvorhaben anderer Länder das Gesetz nicht nur als eine rechtliche Grundlage für die Umsetzung von Bundes- in Landesrecht, sondern auch als eine rechtliche Basis für weitere eGovernment-Themen und -Schwerpunkte in Hessen.
Ein weiterer Schwerpunkt der neuen eGovernment-Strategie ist das Themenfeld „eAdministration“. Mit welchen Maßnahmen will Hessen seine Verwaltung zukunftsfähig machen?
Schäfer: „eAdministration“ bedeutet eine grundlegende Optimierung des inneren Verwaltungshandelns. Im digitalen Zeitalter unterliegt die Verwaltung ständig steigenden Anforderungen. Bisher noch über Papier abgewickelte Prozesse wollen wir mehr und mehr durch elektronische Prozesse ablösen und sie auf diesem Weg benutzerfreundlicher, schneller und ressourcenschonender gestalten.
Im Bereich der Personalverwaltung stehen dabei überwiegend sogenannte Employee Self Services (ESS) im Fokus, dass heißt, von jedem einzelnen Mitarbeiter nutzbare Anwendungen für regelmäßig auftretende Vorgänge wie zum Beispiel die Beantragung von Reisekosten oder von Urlaub. Im Bereich des Rechnungswesens handelt es sich um die elektronische Unterstützung von Massenverfahren und die sich daraus ergebende landesweite Standardisierung. Hier dient beispielsweise die Abwicklung der Rechnungsbearbeitung als ein Beispiel.
Auch im Zuge der Haushaltskonsolidierung ist eine engere Zusammenarbeit der Landesbehörden und Verwaltungsebenen vorgesehen. Welche Maßnahmen und Organisationsformen hält die Landesregierung in diesem Zusammenhang für notwendig und denkbar?
Schäfer: eGovernment, und dies beinhaltet gerade auch die sinnvoll koordinierte Zusammenarbeit beim eGovernment, ist selbstverständlich ein Baustein auf dem Weg der Haushaltskonsolidierung – mittel bis langfristig ein wirklich wichtiger und nachhaltiger! Deshalb bündeln wir in Hessen unsere Energien ganz geschickt: Zunächst einmal haben wir eine stärkere Vernetzung zwischen den beiden primär in der Verantwortung stehenden Ministerien, dem Finanz- und dem Innenministerium, auf den Weg gebracht. Die grundlegenden Themen des eGovernment sind also regelmäßig ein Thema zwischen meinem Kollegen, Innenminister Peter Beuth, und mir.
Innerhalb der Landesregierung gibt es darüber hinaus den sogenannten Kabinettsausschuss Staatsmodernisierung (KASMO) – das zentrale politische Steuerungs- und Lenkungsgremium für die Reform der hessischen Landesverwaltung Der Kabinettsausschuss entwickelt Zielvorgaben für den Reformprozess.
Neben einer guten landesinternen Organisation müssen sich Bund und Länder, wie Sie bereits richtig sagten, auch ebenenübergreifend sinnvoll aufstellen Aus diesem Grund werde ich mich als CIO des Landes Hessen verstärkt dafür einsetzen, dass der IT-Planungsrat seiner im Grundgesetz vorgesehenen Rolle stärker als bisher nachkommen kann.
Die bestehenden finanziellen und personellen Ressourcen des Gremiums und seiner Geschäftsstelle ermöglichen gegenwärtig keine umfassend systematische und nachhaltige gemeinsame Koordination der föderalen IT-Zusammenarbeit. Neben der Sicherstellung der strukturellen und organisatorischen Verbindung über die Ebenen hinweg, ist es auch Zeit für unmittelbare und greifbare Ideen zur Zusammenarbeit.
Solch einen Schritt ist man in Hessen mit der Gründung der KOPIT eG gegangen. Die neue eingetragene Gesellschaft soll zukünftig die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informationstechnologie zwischen dem Land Hessen, den hessischen Kommunalverwaltungen, den Universitäten sowie weiteren öffentlich rechtlichen Institutionen fördern.
Beuth: Einen Aspekt zur Verbesserung der Zusammenarbeit – der behördeninternen und zunehmend auch der Zusammenarbeit mit den Kommunen – will ich noch hervorheben. Wir alle stehen vor der ständig wachsenden Herausforderung, unsere Informationstechnik sicher zu betreiben, Angriffe abzuwehren und die uns zur Verfügung gestellten Daten zu schützen. Um das langfristig sicherzustellen, haben wir im Innenministerium ein Kompetenzzentrum Cybersicherheit eingerichtet, welches von der Polizei über den Verfassungsschutz bis hin zu den IT-Dienstleistern unsere Kompetenzen bündelt. Den Kommunen bieten wir in diesem Zusammenhang kostenfrei die Warn- und Alarmierungsdienste der Landesverwaltung bei Cybersicherheitsvorfällen an und helfen ihnen dabei, ihre eigene IT sicher zu betreiben.
Unser Cybersicherheits-Netzwerk bezieht auch den Hessischen Datenschützer und zu einzelnen Fachthemen die Ressorts der Landesregierung ein. Vervollständigt wird das Kompetenzzentrum durch regelmäßigen fachlichen Austausch mit der Cybersicherheits-Forschung, die insbesondere am Standort Darmstadt über exzellente Einrichtungen verfügt.
Im Herbst wird mit einem „Runden Tisch Cybersicherheit Hessen“ diese Zusammenarbeit verfestigt. Das Innenministerium wird gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium, dem Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie der TU Darmstadt und der Hochschule Darmstadt in diesem Rahmen ein eGovernment-Security-Lab einrichten. Dort können technische Lösungen des eGovernment – und das nicht nur aus Hessen – auf ihre Sicherheit geprüft werden.
Ich bin davon überzeugt, dass Vertrauen in die Sicherheit und Integrität unserer technischen Angebote für Bürgerinnen und Bürger oder für die Wirtschaft ein Schlüssel zu deren Akzeptanz und damit zu deren Erfolg sind
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Digitalen Verwaltung Hessen 2020
Hessische Regierung präsentiert neue eGovernment-Strategie
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