Update: Mit Link zum Gesetzentwurf Regierung will den nPA stärker fördern
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Die Möglichkeiten des elektronischen Personalausweises sollen nach dem Willen der Bundesregierung besser genutzt werden. Dazu beschloss das Kabinett am Freitag einen Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Personalausweises.Wie Regierungssprecher Steffen Seibert erläuterte, soll der Ausweis unter anderem die Kommunikation im Internet sicherer machen.

Die augenblickliche Situation wird in einer Meldung der dpa so beschrieben: „Nach den Worten eines Sprechers des Innenministeriums ist der Ausweis seit 2010 bereits an 45 Millionen Bürger ausgegeben worden. Aber schätzungsweise nur ein Drittel hätten die Online-Funktion aktiviert, um sich damit auch im Internet ausweisen zu können. Hier würde man sich noch mehr Akzeptanz wünschen. Sogar nur vier Prozent hätten wiederum auch das für den Einsatz benötigte Kartenlesegerät, heißt es in einer Untersuchung des Meinungsforschungsinstituts Kantar TNS.“
Die Bundesregierung wird noch deutlicher:„Die Nutzung der eID-Funktion blieb jedoch bisher deutlich hinter den Erwartungen zurück. Das Verfahren zur Freischaltung ist aufwendig und es stehen zu wenige Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung.“
Das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz soll hier nun für eine positive Veränderung sorgen und Verbreitung der Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises unterstützen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Nutzung des neuen Personalausweises zu erleichtern und erweitert seine Anwendungen. Dadurch solle auch das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ weiter erfolgreich umgesetzt werden, so die Bundesregierung.
Nutzung der eID-Funktion
Laut Bundesregierung soll vor allem die elektronische Online-Ausweisfunktion stärker in der Öffentlichen Verwaltung genutzt werden. So sieht es auch der Koalitionsvertrag vor, der im Kapitel „Moderne Verwaltung“ den weiteren Ausbau des eGovernment vorschreibt.
Die Bürger sollen ihren ihren Ausweis aber auch endlich gegenüber privaten Unternehmen wie Banken oder Versicherungen einsetzen können und so den elektronischen Identitätsnachweis erfolgreich führen können.
Der Gesetzentwurf im Überblick
Im einzelnen sieht der Gesetzentwurf zur Umsetzung folgende Maßnahmen vor:
- Jeder neue Personalausweis wird künftig mit einer einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsmachweis ausgegeben;
- Unternehmen und Behörden erhalten leichter eine Berechtigung, um Online-Ausweisfunktionen anzubieten. Die zuständigen Datenschutzbehörden überwachen die Einhaltung des Datenschutzes;
- Ist das persönliche Erscheinen bei Behörden oder Banken unumgänglich, kann dort der Personalausweis künftig auch eingesetzt werden, um das Verfahren zu beschleunigen.
Den vollständigen Gesetzentwurf können Sie hier nachlesen.
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