EU legt Aktionsplan vor Reduzierung von Bürokratiekosten

Redakteur: Gerald Viola

Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan zur Messung sowie zum Abbau von Bürokratiekosten vorgelegt. Der Aktionsplan der EU-Kommission sieht unter anderem vor, das bestehende EU-Recht auf Grundlage des Standardkosten-Modells zu messen und 25 Prozent der Kosten bis zum Jahr 2012 zu reduzieren. Besonders berücksichtigt werden zunächst die Bürokratielasten für die Wirtschaft.

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Parallel hierzu schlägt die Kommission vor, in einem ersten Schritt die Wirtschaft um rund 1,3 Milliarden Euro durch den Abbau unnötiger Informationspflichten, die sich aus dem EU-Recht ergeben, zu entlasten. Der Aktionsplan nennt hier ein Maßnahmenpaket aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Landwirtschaft, Statistik und Verkehr. Bereits durch minimale Änderungen an Gesetzen sowie durch Vereinfachung von Verfahren ließen sich so hohe Einsparungen an Bürokratiekosten erzielen.

Grundlage für Ratspräsidentschaft

Der Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Koordinator für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, Hans Bernhard Beus, erklärt zum Aktionsplan: „Die Europäische Kommission leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rechtsetzung und zur Senkung unnötiger Bürokratielasten. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt die Bestrebungen der Kommission zum Bürokratieabbau. Der Aktionsplan bietet eine gute Grundlage für die Arbeit in diesem Bereich während der deutschen Ratspräsidentschaft.“

Das zeitgleich von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zum Bürokratie-Abbau ist allerdings bereits in die Kritik geraten. So kommentiert Heinz Paul Bonn, Vizepräsident des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (BITKOM): „Von den Regelungen profitiert nur eine Minderheit der Unternehmen – das ist noch keine umfassende Entlastung“. Allerdings begrüßt der Bundesverband, dass manche Unternehmen künftig weniger Daten für die amtliche Konjunkturstatistik aufbereiten müssen und auch dass sehr kleine Firmen von der steuerlichen Bilanzierungspflicht befreit werden. Zusätzlich fordert der BITKOM aber, dass die Unternehmen künftig mehr Behördengänge elektronisch erledigen könnten.

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