Zielgruppenportale Portale zur zielgruppenspezifischen Ansprache nutzen
Unter einem Portal versteht man weit mehr als einen Internetauftritt: Der Besucher sollte zielgruppenspezifische Informationen abrufen, an voll digitalen E-Government-Prozessen teilnehmen und über Interaktionsmöglichkeiten mit seiner Verwaltung in Kontakt treten können.
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Optimalerweise zeichnet sich ein Portal auch durch eine Login-Möglichkeit aus, die die Personalisierung von Informationen erlaubt und Single-Sign-On in verbundene Fachverfahren. Aus Verwaltungssicht gibt es viele Gründe, sich für ein Portal zu entscheiden. Der naheliegendste ist wahrscheinlich, dass man die vielfältigen Informationen und Fachverfahren zu einem bestimmten Thema bündelt und somit dem Unternehmen oder Bürger besser verständlich macht. So kann man bspw. auf der Startseite den Benutzer auswählen lassen, welcher Zielgruppe er angehört und leitet ihn dann auf einen speziell für seine Bedürfnisse angepassten Bereich weiter. Dadurch präsentiert sich die Seite in einer klareren Struktur und konzentriert sich auf die wesentlichen Informationen für die jeweilige Zielgruppe.
Die Möglichkeit eines Single-Sign-On kann das Chaos bei den verschiedenen Logins reduzieren und erhöht damit die Zufriedenheit der Nutzung im Umgang mit E-Government. Der Benutzer muss sich nur einmalig einloggen und alle Funktionen – für die er sonst weitere Logindaten benötigt – stehen ihm zur Verfügung.
Ein Portal bündelt also viele Informationen und Funktionen und wird dadurch zum „Single Point of Contact“ mit der Verwaltungswelt.
In der öffentlichen Verwaltung hat man längst die Vorteile von Zielgruppenportalen erkannt. So steht mit dem zentralen Portal der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum öffentlichen Auftragswesen – vergabe.NRW – den beteiligten Akteuren eines der führenden Informations- und Transaktionsangebote in diesem Bereich zur Verfügung.
Das Portal beinhaltet neben zielgruppenspezifischen Informationen zudem eine Reihe von Softwaremodulen (E-Vergabeplattform, Vergabemanagementsystem, Einkaufskatalog für Beschaffungsstellen). Diese unterstützen sowohl die Vergabestellen als auch interessierte Bieter im Vergabealltag. Ferner wird Kommunen über einen gesonderten Bereich der
Zugriff auf speziell für sie zugeschnittene Angebote ermöglicht.Auch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen setzt auf ein solches Zielgruppenportal.
KiTa.NRW ist eine offene Internetanwendung und steht Eltern, Fachkräften sowie Jugendämtern und Trägern zur freien Nutzung zur Verfügung. In den Bereichen „Fachkräfte und Fachberatung“ und „Jugendämter und Träger“ gibt es sowohl offene als auch passwortgeschützte Inhalte. Ziel der Portalseite zum Thema Kinderbetreuung ist die Bündelung aller in diesem Bereich relevanten Informationen und Diensten, z.B. den KiTa-Finder NRW oder den KiTa-Stellenmarkt NRW. Dadurch wird das gesamte Informationsbedürfnis der Nutzer abgedeckt.
Ob auch für Sie ein Fach- oder Zielgruppenportal sinnvoll ist, kann durch eine strukturierte Analyse der vorhandenen Informationen und Fachverfahren ermittelt werden. Dabei sollte neben den inhaltlichen/fachlichen Aspekten auch auf zur Verfügung stehende Technologien geachtet werden, um ein ganzheitliches Umsetzungskonzept zu erstellen.
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