Verwaltungsmodernisierung und EU-Dienstleistungsrichtlinie Plattform für europaweiten Dienstleistungstransfer
Über die Auswirkungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf das deutsche Verwaltungshandeln wurde in den letzten Monaten viel diskutiert. Mit der Umsetzung in nationales Recht wird die Richtlinie nun für Bund, Länder und Kommunen konkret. Zwar sind die Details der Rechtsverordnungen noch im Fluss, aber es wird deutlich, dass einige Änderungen in den Genehmigungsabläufen vorzunehmen sind.
Anbieter zum Thema
Dies betrifft unter anderem die Genehmigungsfiktion, die Einrichtung einer einheitlichen Stelle, die bundesweite Geltung von Genehmigungen und die Anpassung des Gebührenrechts. Die Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften bedarf der Anpassung von organisatorischen Abläufen, die nur durch den Einsatz neuer IT-Strukturen zu bewerkstelligen sind.
Im Rahmen dieses Artikels wird eine Plattform vorgestellt, die auf die neuen Herausforderungen zugeschnitten wurde und somit ein Instrument darstellt, wie sich Länder und Kommunen sinnvoll auf den 1. Januar 2010 vorbereiten können. Bei deren Entwicklung wurden neue, leistungsfähige Modellierungsmethoden geschaffen, welche die komplexen Zusammenhänge der Genehmigungsverfahren optimal berücksichtigt und als Zielgruppe Verwaltungsfachleute adressiert.
Da bei der Konzeption die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners noch nicht feststand, können mit der Plattform alle zurzeit diskutierten Modelle umgesetzt und flexibel auf weitere kurzfristige Änderungen der Rechtsvorschriften reagiert werden. Gleichzeitig ist sie in der Lage, die unterschiedlichsten Dienste von vorhandenen IT-Komponenten im Sinne einer serviceorientierten Architektur über sichere Schnittstellen zu integrieren.
Vor der technischen Umsetzung sollen nochmals die grundsätzlichen Anforderungen an die neu zu schaffenden Abläufe in Genehmigungsverfahren zusammengefasst werden. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass ein sogenannter „Einheitlicher Ansprechpartner“ (EAP) den EU-Dienstleistern und inländischen Bürgern in allen Verfahrensfragen zur Verfügung steht und über diesen zentralen Anlaufpunkt die Möglichkeit gegeben sein muss, alle Formalitäten direkt abzuwickeln. Dies beinhaltet eine Informationspflicht des EAP, der so schnell wie möglich elektronisch zu allen Verfahrensformalitäten wie zuständige Behörden und Ansprechpartner sowie zu Verfahrensabläufen und Rechtsbehelfen Auskunft erteilen muss.
Keine Antwort heißt genehmigt
Dies beinhaltet auch die weitgehende elektronische Abwicklung, sodass beispielsweise der Antragsteller das Verfahren aus seinem Heimatland aus durchführen kann. Zudem tritt bei Antragsstellung eine Genehmigungsfiktion ein. Das heißt nicht anderes, als dass der Antragsteller bereits bei der Anstoßung des Verfahrens eine genaue Angabe erhält, bis wann der Antrag beschieden ist. Erfolgt innerhalb der genannten Frist keine Antwort, gilt die Genehmigung als erteilt.
Termin für die Umsetzung und einen ersten Lagebericht ist Ende 2009. Während in anderen europäischen Ländern und in einigen deutschen Bundesländern erst die Planungsphase begonnen hat oder nicht einmal mit der Umsetzung begonnen wurde, hat in Baden-Württemberg im Auftrag des Innenministeriums die T-Systems gemeinsam mit der Datenzentrale Baden-Württemberg und der cit GmbH die IT-seitige Umsetzung der EU-DLR für Baden-Württemberg schon weitgehend realisiert.
Nächste Seite: Die Plattform steuert den Ablauf und überwacht die Fristen
(ID:2017416)