Datenschutz und Forschungsdaten Pladoyer für zeitgemäßeren Datenschutz in der Wissenschaft
Der Rat für Informationsinfrastrukturen (RfII) hat Empfehlungen zu Datenschutz und Forschungsdaten verabschiedet. Hintergrund ist die Reform des Datenschutzrechts in der Europäischen Union und die damit verbundene Hoffnung, das große Erkenntnispotenzial datenintensiver Wissenschaft tatsächlich nutzen zu können.
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Die Empfehlungen des RfII betreffen auch das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG), das am 9. und 10. März in Bundestag und Bundesrat beraten wird.
Mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO, ausgefertigt 2016) ist eine europaweite Reform des Datenschutzrechts angestoßen, die die wissenschaftliche Nutzung personenbezogener Daten erleichtert. Der RfII gibt aus diesem Anlass Anregungen für die Anpassung des nationalen Rechts an die Verordnung, hält darüber hinaus aber auch weitere Maßnahmen für notwendig. Um einen zeitgemäßen Datenschutz in der Wissenschaft zu etablieren, greifen idealerweise vier Bereiche ineinander:
- 1. Zukunftsorientiertes Datenschutzrecht – v. a. Umgang mit dem Spannungsfeld zwischen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Grundrecht der Forschungsfreiheit;
- 2. „Weiche“ Normierungsformen – Verbesserung des Datenschutzes durch Normsetzung und Gremienwesen im Rahmen wissenschaftlicher Selbstorganisation;
- 3. Kompetenzentwicklung – für datenschutzkonformes Handeln bei allen Akteuren, die an der Generierung und Nutzung von Forschungsdaten beteiligt sind;
- 4. Dateninfrastrukturen – Auf- und Ausbau institutioneller und infrastruktureller Lösungen für eine datenschutzkonforme Datenverarbeitung in der Wissenschaft.
Der RfII hat 2016 grundlegende Empfehlungen zu Strukturen, Prozessen und Finanzierung des Forschungsdatenmanagements in Deutschland gegeben. Unter anderem schlägt er den Aufbau einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) vor, die generische und fachspezifische Bedarfe der Wissenschaft in Deutschland verlässlich und nachhaltig abdeckt.
Der Rat für Informationsinfrastrukturen (RfII)
Die 24 Mitglieder des RfII sind von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) im November 2014 berufen worden. Sie vertreten Informationsinfrastruktureinrichtungen, verschiedene Disziplinen und wissenschaftliche Nutzer von Informationsinfrastrukturen, Bund und Länder sowie die Interessen weiterer Stakeholder aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
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