Internet-Drosselpläne der Telekom Petition wird erfolgreich: Bundestag muss über Netzneutralität entscheiden

Redakteur: Gerald Viola

„Grundsätzlich können auch eGovernment-Lösungen als Managed Service angeboten werden“, erklärte die Telekom gegenüber eGovernment Computing und wehrte sich unter anderem damit gegen den Vorwurf, die Netzneutralität mit der angekündigten Flatrate-Drossel zu verletzen. Doch jetzt kommt wohl eine gesetzliche Regelung.

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Hat die Telekom ein Netzneutralitäsgesetz ausgelöst?
Hat die Telekom ein Netzneutralitäsgesetz ausgelöst?
(Foto: Screenshot Deutscher Bundestag)

Stand: 24. Mai, 10 Uhr
Stand: 24. Mai, 10 Uhr
(Foto: Screenshot Deutscher Bundestag)
Schuld ist Johannes Scheller. Er hat am 23. April beim Deutschen Bundestag eine Online-Petition für ein Gesetz zur Wahrung der Netzneutralität eingereicht. Am 21. Mai begann die Zeichnungsfrist. Wenn 50.000 Unterstützer mitzeichnen, hat Scheller das Recht, in einer öffentlichen Sitzung des entsprechenden Fachausschusses im Deutschen Bundestag seine Forderung vorzutragen.

Und das dürfte heute noch klappen!

Scheller in der Petition 41906 zur Wirtschaftspolitik: „Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität“: Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz beschließen, das Internetanbieter (Provider) verpflichtet, alle Datenpakete von Nutzern unabhängig von Ihrem Inhalt und Ihrer Herkunft gleich zu behandeln. Insbesondere sollen keine Inhalte, Dienste oder Dienstanbieter durch diese Provider benachteiligt, künstlich verlangsamt oder gar blockiert werden dürfen.“

Die Begründung: „Die Netzneutralität ist ein wichtiger und elementarer Grundbaustein eine freien Internets. Ist keine Netzneutralität gegeben, so besteht die Gefahr eines Zwei-Klassen-Internets, in dem die Provider kontrollieren, auf welche Dienste und Inhalte Nutzer zugreifen können. Das käme einer Zensur aus wirtschaftlichen Aspekten gleich. Des weiteren können Provider ohne den gesetzlichen Schutz der Netzneutralität erreichen, dass Nutzer bestimmte Inhalte und/oder Dienste nur noch gegen Zuzahlung nutzen können, außerdem können sie eigene Dienste priorisieren und sich so einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Die Nutzer sind damit nicht mehr frei in ihrer Entscheidung zwischen Diensten und können eventuell das für sie beste Angebot nicht nutzen.“

Und: „Die Aktualität diese Angelegenheit zeigt sich dadurch, dass ein führendes Telekommunikationsunternehmen in Deutschland gerade bei seinen Breitband-Internet-Tarifen eine Begrenzung des integrierten Datenvolumens eingeführt hat, dabei aber die eigenen Dienste teilweise ausnimmt. So werden Wettbewerber stark benachteiligt. Gleichzeitig hat dieser Provider angekündigt, dieses Prinzip in Zukunft ausweiten zu wollen und unter Umständen mit anderen Anbietern kooperieren zu wollen, um so deren Dienste ebenfalls zu priorisieren, wenn der Kunde dafür gesondert bezahlt. Diese erschreckende Entwicklung zeigt deutlich, dass der Wettbewerb auf dem freien Markt die Netzneutralität nicht alleine sichern kann und diese daher gesetzlich festgeschrieben werden muss.“

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