Bund Personalausweis wird an EU-Standards angepasst

Autor Julia Mutzbauer

Künftig sollen deutsche Personalausweise an die EU-Standards angepasst werden. Dabei sollen sowohl das Design als auch die Sicherheitsstandards angeglichen werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) setzt damit die EU-Verordnung 2019/1157 um.

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Ab 2. August 2021 wird der Personalausweis mit den EU-Standards eingeführt
Ab 2. August 2021 wird der Personalausweis mit den EU-Standards eingeführt
(© mhp – stock.adobe.com)

Alle Personalausweise, die ab 2. August 2021 beantragt werden, erhalten das neue Design und die erweiterten Sicherheitsstandards der EU. Nach den Angaben des BMI besteht dabei aber keine Umtauschpflicht für Ausweise, die zuvor ausgestellt wurden. Diese behalten weiterhin ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Auch bei den Gebühren ändert sich nichts, heißt es weiter.

Neue Sicherheitsstandards

Wie beim Reisepass werden Bürger künftig dazu verpflichtet, bei der Beantragung des Personalausweises ihre Fingerabdrücke abzugeben. Unverändert bleibt laut BMI, dass Kinder unter sechs Jahren keine Fingerabdrücke bei der Reisepass- oder Personalausweisbeantragung abgeben müssen.

Zudem verweist der Bund darauf, dass nach erfolgter Produktion und Aushändigung des Personalausweises die Fingerabdrücke sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde gelöscht werden. Lediglich Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten könnten die Fingerabdrücke aus dem Personalausweis für Identifizierungszwecke auslesen, wenn Zweifel an der Identität nach dem Lichtbildabgleich bleiben. Andere Staaten weltweit haben jedoch keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Personalausweis, versichert das BMI.

Optische Änderungen

Äußerlich lässt sich der neue Personalausweis am EU-Logo erkennen, das direkt auf der Vorderseite platziert wird. Zusätzlich können Personen mit beeinträchtigter Sehfähigkeit einen transparenten Aufkleber mit den Braille-Zeichen „ad“ (Ausweisdokument) für die Rückseite der Ausweis-Karte beantragen. Dadurch kann der Personalausweis leichter von anderen Karten im Scheckkartenformat unterschieden werden.

Der Braille-Aufkleber ist auch für den elektronischen Aufenthaltstitel und die eID-Karte erhältlich.

Weitere Details zu den Merkmalen des neuen Personalausweises finden Sie im Flyer des Bundesinnenministeriums.

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