„Wir wollen bis 2013 eine gemeinsame Strategie“

Redakteur: Manfred Klein

Auf 40 Milliarden Euro schätzt die EU-Kommissarin Neelie Kroes den wirtschaftlichen Nutzen für die EU-Staaten, wenn die Daten der Öffentlichen Verwaltung frei zugänglich wären. Da passt es gut, dass der Bund nun eine Studie zu Open Government Data veröffentlicht hat und ein Testportal plant. Doch wie steht es wirklich um Open Data in Deutschland?

Anbieter zum Thema

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich setzt bei Open Data auf das Prinzip der Freiwilligkeit
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich setzt bei Open Data auf das Prinzip der Freiwilligkeit
(Foto: Henning Schacht)

Interessant sind in diesem Zusammenhang die Ergebnisse einer Umfrage des Instituts für Informationsmanagement der Universität Bremen. Untersucht wurde der Umgang der Verwaltungen mit Bürger­anfragen. Dort heißt es abschließend: „Obwohl das Thema nicht neu ist, ist unverkennbar, dass es mancherorts weiterhin starke Vorbehalte gegen die öffentliche Darstellung des Bearbeitungsstandes gibt. Nach wie vor scheint die Hoffnung zu bestehen, sich durch eine eher restriktive Informationspolitik weniger angreifbar zu machen.“

Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat bei der Vorstellung der Open-Government-Data-Studie zwar betont, die Bundesregierung habe sich ein offeneres Regierungs- und Verwaltungshandeln zum Ziel gesetzt, dessen Grundlage frei zugängliche Daten und Informationen seien.

Doch bleibt nicht nur die Frage, wie es gelingen soll, die beschriebene Zurückhaltung der Verwaltung zu überwinden. Es zeichnet sich bereits ein weiteres Problem ab: Einige Bundesländer, wie etwa Bayern, betreiben bereits ein Open-Data-Portal, andere befassen sich bereits mit der Schaffung entsprechender rechtlicher Grundlagen. Es droht wieder eine 16 + 1-Lösung.

Dazu erklärte das BMI gegenüber eGovernment Computing: „Das Bundesinnenministerium hat im Modernisierungsprojekt Open Government von Beginn an einen ebenenübergreifenden Ansatz verfolgt. Daten sind um so wertvoller, je einheitlicher die technischen und rechtlichen Voraussetzungen sind, unter denen sie bereitgestellt werden. Um alle Verwaltungsebenen einzubinden, hat der IT-Planungsrat ein Steuerungsprojekt Open Government aufgelegt.“

Und weiter: „Dieser Status als Steuerungsprojekt erlaubt es insbesondere, auf bundesweit einheitliche technische Standards hinzuwirken. Beim Bau des Proto­typen für das Datenportal werden die bereits bestehenden oder im Aufbau befindlichen Lösungen in Bund, Ländern und Kommunen berücksichtigt. Bund und Länder suchen nach gemeinsamen Lösungen.“

Und es bleibt die Frage, wie weit die Verwaltungen bei Open Data gehen können und welche Daten sie veröffentlichen dürfen.

Dazu das BMI: „In der Studie Open Government Data Deutschland wurde bestätigt, dass das Bereitstellen von Daten zur Weiterverwendung nach geltendem Recht möglich ist. Einer ausdrücklichen Verpflichtung bedarf es nicht. Deutschland wird daher auch weiterhin auf das Prinzip der Freiwilligkeit setzen. Um zu fördern, dass Daten unter einheitlichen technischen und rechtlichen Bedingungen bereitgestellt werden, sieht der Entwurf des eGovernment-Gesetzes des Bundes hierzu eine Regelung vor: Soweit zu erwarten ist, dass die Daten weiterverwendet werden, schreibt das Gesetz grundsätzlich Maschinenlesbarkeit vor und schafft darüber hinaus die Möglichkeit, einheitliche Nutzungsbedingungen in einer Rechtsverordnung festzulegen.“

(ID:34592730)