Positionspapier zu Geoinformationen und Open Government Open Data: die Crux mit den Nutzungsrechten
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Auf dem Zukunftskongress Staat & Verwaltung hat DDGI-Präsident Udo Stichling in Berlin das Positionspapier „Open Government Data – Verwaltungsdaten frei für Wirtschaft und Gesellschaft“ an Beate Lohmann, Ministerialdirektorin im Bundesinnenministerium (BMI), überreicht. eGovernment Computing berichtet in der heute erscheinenden Ausgabe.

Das Dokument zeigt die Innovationspotenziale von Open Government Data auf und fordert entsprechende Maßnahmen. Die Studie des Deutschen Dachverbands für Geoinformation e. V. DDGI analysiert unter anderem die Voraussetzungen für eine nachhaltige Strategie und spricht sechs Handlungsempfehlungen aus. Beispiele für Open-Government-Portale ergänzen die Empfehlungen. Wie reagiert nun der Bund?
Dr. Martin Fornefeld, Leiter der DDGI-Expertenkommission Open Data, erläutert gegenüber eGovernment Computing die Zielsetzung der Studie: „Grundsätzlich sollte die Maxime ‚Open Data First' gelten, wonach alle Daten des Öffentlichen Sektors als OGD zeitnah bereitgestellt werden. Im Falle einer Abweichung ist eine begründete Ausnahmeregelung zu beantragen, die durch eine zentral bestehende Behörde auf der jeweiligen föderalen Ebene erteilt werden muss.“
„Insgesamt geht es um einen Paradigmenwechsel, der mit der INSPIRE-Richtlinie der EU bereits eingeleitet wurde: von einer Antragsverwaltung zur Bereitstellungsverwaltung. Es sollte also nicht mehr die Frage sein, ob Daten zur Weiterverwendung frei gegeben werden, sondern nur noch wie. Die Blaupause dazu bietet das Geodatenzugangsgesetz von 2009.“
Fornefeld weiter: „Darüber hinaus sollten die einheitlichen Nutzungsbestimmungen zur freien Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der offenen Daten des Öffentlichen Sektors, wie dies die Nutzungsverordnung zum Änderungsgesetz zum Geodatenzugangsgesetz bereits vorsieht, generell gültig werden.“
„Damit wäre dem Durcheinander verschiedenster Nutzungsbestimmungen der föderalen Ebenen und unterschiedlicher Ressorts, die es heute noch beim konventionellen entgeltbasierten Datenbezug gibt, Einhalt geboten.„Die Vielfalt der Bezugsbestimmungen öffentlicher Daten und die damit hohen Transaktionskosten sind der Hemmschuh bei der wirtschaftlichen Nutzung.“
Auch die Bundesbeauftragte für Informationstechnik, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, steht diesen Forderungen positiv gegenüber: „Das Positionspapier des DDGI liefert wichtige Anhaltspunkte zu Fragen rund um Open Data aus Sicht der Wirtschaft. Wir haben damit die Möglichkeit, unser Vorgehen mit dem Bedarf der Wirtschaft abzugleichen und strategisch weiterzuentwickeln. Dies schließt unser Vorgehen im Bereich der GIS-Aktivitäten mit ein.“
Rogall-Grothe weiter: „Die Handlungsempfehlungen werden derzeit ausgewertet. Schon jetzt lässt sich aber sagen, dass die Handlungsempfehlungen einzelne Handlungsfelder im Bereich Open Data aufgreifen und in ihren Grundgedanken bereits im 3. Geofortschrittsbericht und in der nationalen Geoinformationsstrategie angelegt sind, bei deren Umsetzung der DDGI als ein wichtiger Partner fungiert.“
„In allen Handlungsfeldern haben Bund und Länder bereits erste Schritte umgesetzt, etwa mit der webbasierten Bereitstellung von Geodaten aus Bund, Ländern und Kommunen über das Geoportal.de oder mit der Datenbereitstellung über das Datenportal GovData.“ Ein schrittweises Vorgehen sei notwendig, da Open Data für die Verwaltung einen grundlegenden kulturellen Wandel bedeute.
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