Keine neuen Daten mehr sammeln und keine gesammelten Daten verarbeiten Österreich verbietet Google Street View
Aufgrund mangelhafter und falscher Angaben bei der Datensammlung von Googles Street View wurde die weitere Datensammlung durch die Datenschutzkommission (DSK) in Österreich untersagt. Die DSK ist die älteste Datenschutzbehörde in Europa.
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Aufgrund von öffentlich sowie gegenüber der österreichischen Datenschutzkommission abgegebenen Erklärungen von Google über die Ermittlung von WLAN-Daten im Zuge der Datensammlung für „Google Street View“ hat die Datenschutzkommission ein amtliches Prüfverfahren zur Klärung des Sachverhalts eingeleitet.
Bis zu dieser Klärung wurde überdies mit Mandatsbescheid gemäß § 20 Abs. 2 DSG 2000 die Weiterführung der gesamten Datenanwendung „Google Street View“ untersagt, sodass derzeit keine der in Österreich bereits ermittelten Daten weiterverarbeitet und keine neuen Daten in Österreich ermittelt werden dürfen.
Zur Klärung des Sachverhalts wurde Google Inc., USA, als registrierter Auftraggeber der Datenanwendung „Google Street View“ im „amtswegigen Prüfverfahren aufgefordert, bis zum 7. Juni 2010 eine genaue technische Beschreibung der Datenermittlungsvorgänge vorzulegen“, sowie einen ausführlichen Fragebogen zu beantworten, dessen Inhalt im Wege der Art. 29 Gruppe auch mit den anderen unabhängigen Datenschutz-Kontrollstellen der EU-Mitgliedstaaten koordiniert wurde.
Sobald die von Google eingeforderten Auskünfte eingelangt und geprüft wurden und insbesondere mehr Klarheit darüber besteht, ob tatsächlich personenbezogene Daten ermittelt wurden, die in der Meldung an das Datenverarbeitungsregister nicht enthalten sind, wird die Datenschutzkommission über weitere Schritte befinden.
In Deutschland will der Internet-Suchmaschinenkonzern Google eines seiner umstrittenen Street-View-Autos von Datenschützern überprüfen lassen. Man werde einer entsprechenden Forderung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar nachkommen und einen solchen Wagen zur Verfügung stellen.
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