Sieben Jahre Verfahren vor dem EuGH Österreich: Datenschützer muss beim Bundeskanzler ausziehen

Redakteur: Gerald Viola

2003 hatte die Arge Daten Beschwerde eingelegt, 2005 rügte die EU-Kommission die Republik Österreich. Jetzt verurteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Alpenrepublik wegen Verletzung der Datenschutzrichtlinie (C‑614/10). Die Datenschutzkommission (DSK) sei nicht unabhängig. Doch die DSK wird Ende 2013 sowieso aufgelöst..

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Bundeskanzleramt Wien: Der Datenschutzbeauftragte muss ausziehen
Bundeskanzleramt Wien: Der Datenschutzbeauftragte muss ausziehen
(Foto: Gerald Viola)

Fakt ist aber: Österreich muss seine nationale Gesetzgebung erst einmal ändern und die Datenschutzkommission neu aufstellen. Denn bisher haben die Wiener gleich mehrmals gegen EU-Recht verstoßen:

Das geschäftsführende Mitglied der Datenschutzkommission ist ein der Dienstaufsicht unterliegender Bundesbediensteter,

Die Geschäftsstelle der Datenschutzkommission ist in das Bundeskanzleramt eingegliedert ist.

Der Bundeskanzler verfügt über ein unbedingtes Recht, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der Datenschutzkommission zu unterrichten.

Der EuGH: „Dass die Geschäftsstelle aus Beamten des Bundeskanzleramts besteht, das selbst der Kontrolle der DSK unterliegt, birgt die Gefahr einer Beeinflussung der Entscheidungen der DSK. Eine solche organisatorische Verzahnung der DSK mit dem Bundeskanzleramt verhindert jedenfalls, dass die DSK über jeden Verdacht der Parteilichkeit erhaben ist, und ist damit nicht mit dem Erfordernis der „Unabhängigkeit“ vereinbar.“

Aber die Österreicher werden vorausichtlich nur eine Übergangsregelung schaffen müssen, denn die Datenschutzkommission wird Silvester 2013 aufgelöst. Durch die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden offene Verfahren an noch zu schaffende Verwaltungsgerichte übergeben.

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